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Zuletzt aktualisiert am 04.03.2025

Bundesrat

Der Bundesrat ist die zweite Kammer des österreichischen Parlaments und vertritt die Interessen der Bundesländer auf nationaler Ebene. Er segnet Gesetze ab, die vom Nationalrat beschlossen wurden. Bei Angelegenheiten, die die Kompetenzen der Bundesländer betreffen, hat er die Möglichkeit, Gesetzesänderungen zu verhindern. In allen übrigen Gesetzesmaterien hat eine Ablehnung des Bundesrats nur aufschiebende Wirkung, wenn der Nationalrat auf seinem Beschluss beharrt.

    Was macht der Bundesrat?

    Gesetzesvorschläge, die im Nationalrat beschlossen werden, kommen danach in den Bundesrat, um dort von der zweiten Kammer des Parlaments bestätigt zu werden. Der erste Schritt ist die Behandlung im Ausschuss - ähnlich wie im Nationalrat -, danach kommen Vorschläge auf die Tagesordnung der Plenarsitzung, die meist ca. 2 Wochen nach der Sitzung des Nationalrats stattfindet. Die Plenarsitzung des Bundesrats gestaltet sich analog zu der im Nationalrat, wobei einige Regeln weniger streng sind. Nach jedem Tagesordnungspunkt stimmt der Bundesrat ab, ob er gegen einen Gegenstand Einspruch erheben will oder nicht. Erhebt der Bundesrat keinen Einspruch, ist der Weg frei für die Beurkundung, Gegenzeichnung und Kundmachung im Bundesgesetzblatt und damit das Inkrafttreten. Erhebt er Einspruch, geht der Vorschlag zurück an den Nationalrat, der sich in Materien, die die Kompetenzen der Bundesländer nicht berühren, mit einem Beharrungsbeschluss über die Entscheidung des Bundesrats hinwegsetzen kann. Beim Budget darf der Bundesrat nicht mitreden. Der Bundesrat hat außerdem ein Initiativrecht - mit einem Drittel der Mitglieder oder einem Mehrheitsbeschluss kann er Gesetzesanträge einbringen.

    Zusammensetzung des Bundesrates

    Zurzeit hat der Bundesrat 60 Sitze, alle Mitglieder sind hier einsehbar. Die Anzahl der Bundesratsmitglieder ist nicht fixiert - sie bemisst sich an der Zahl der in jedem Bundesland lebenden österreichischen Staatsbürger:innen. Das größte Bundesland stellt zwölf, das kleinste wenigstens drei Vertreter:innen. Alle 10 Jahre werden die Anteile neu berechnet und kann es zu Verschiebungen kommen. 

    Nach jeder Landtagswahl werden die Sitze des jeweiligen Bundeslands im Bundesrat anhand des Wahlergebnisses neu verteilt. Der Wahlmodus hat zur Folge, dass große Parteien im Bundesrat überrepräsentiert sind, weil es kleinen Parteien gerade in kleinen Bundesländern oft nicht gelingt, bei Landtagswahlen genug Stimmen für ein Bundesratsmandat zu erringen.

    Vorsitz des Bundesrates

    Der Vorsitz des Bundesrats wechselt halbjährlich - alle 6 Monate übernimmt ein anderes Bundesland, in alphabetischer Reihenfolge. Zum Vorsitzwechsel kommt der Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau meist nach Wien, um im Bundesrat eine Rede zu halten. 

    Unterschied zwischen Nationalrat und Bundesrat

    • Im Gegensatz zum Nationalrat hat der Bundesrat keine Gesetzgebungsperioden. Da sich die Zusammensetzung mit jeder Landtagswahl ändert, der Bundesrat aber nie als gesamtes Gremium neu gewählt wird, laufen z.B. auch die Nummerierungen der Plenarsitzungen weiter. So war die Sitzung des Bundesrats im Jänner 2025 die 974. Sitzung.
    • Anders als der Nationalrat hat der Bundesrat keine Präsident:innen, stattdessen wird der Vorsitz von den Mandatar:innen des Vorsitzbundeslands übernommen, das halbjährlich wechselt.
    • Einige Regeln sind im Bundesrat lascher, so gibt es keine fixe Redezeitbeschränkung und können mehrere Dringliche Anfragen oder Anträge am gleichen Tag zum Aufruf gelangen.
    • Der Bundesrat tagt nicht im Nationalratssaal, sondern im ehemaligen Budgetsaal des Parlaments.

    Wie viel verdienen Bundesratsabgeordnete derzeit?

    Mitglieder des Bundesrats verdienen 50 % des Gehalts eines Nationalratsabgeordneten und somit 2025 knapp über 5.000 Euro brutto.

    NEOS im Bundesrat

    NEOS ist seit der Wienwahl 2020 mit einem Mandatar bzw. einer Mandatarin im Bundesrat vertreten. 

    NEOS-Position

    Der Bundesrat wurde geschaffen, um den Bundesländern eine Stimme auf Bundesebene zu geben. In der Praxis zeigt sicher aber, dass insbesondere die Möglichkeit des Bundesrats, Kompetenzänderungen der Bundesländer zu verhindern, zu Reformstillstand führt. Die Bundesländer sträuben sich dagegen, erlangte Kompetenzen wieder abzugeben, wodurch Kompetenzbereinigungen - wie sie zum Beispiel in der Bildung oder im Gesundheitsbereich notwendig wären, um für effizientere Abläufe zu sorgen - erschwert bis ganz verhindert werden. So hat Österreich unter anderem neun verschiedene Bauordnungen und Jugendschutzgesetze, eine undurchschaubare Förderlandschaft und keine verbindlichen Ziele für den Bodenverbrauch und solange es den Bundesrat gibt, wird sich daran auch nichts ändern. Die Länder blockieren hier nicht, weil Reformen inhaltlich keinen Sinn machen, sondern nur aus Gründen des Machterhalts. 

    Demokratie ist ein Work-in-Progress, manchmal sind Updates notwendig, um das System wieder zukunftsfit zu machen. Eine zweite Kammer ist als Kontrollinstanz nicht notwendig - dafür haben wir verschiedene andere Institutionen wie den Rechnungshof und Gerichte. Ganz im Gegenteil ist ein Einkammernsystem, wie es inzwischen in einer Mehrheit der Parlamente weltweit Usus ist, der erste notwendige Schritt, um dem österreichischen System die Reformkraft zurückzugeben.

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