Gleichberechtigung und Frauenrechte in Österreich
Gleichberechtigung bedeutet, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleichgestellt sind.
Obwohl das gesetzlich verankert ist, kommt es immer wieder zur Benachteiligung von bestimmten Gruppen.
Laut österreichischer Verfassung sind die Frauenrechte klar geregelt und es stehen ihnen die gleichen Rechte zu wie Männern. Die Rechte beziehen sich z. B. auf das Wahlrecht, den Zugang zu allen Schulen und Universitäten, freie Berufswahl, Mindestlohn und eine freie Lebensgestaltung in Bezug auf Partnerwahl und Familienform.
Frauen sind aber nicht nur gleichberechtigt, sondern benötigen in manchen Bereichen zusätzlich „besondere Rechte“, wie etwa das Mutterschutzgesetz oder den Schutz vor häuslicher Gewalt.
Was bedeutet Gleichberechtigung?
Definition Gleichberechtigung: Gleichberechtigung definiert, dass keine Unterschiede in Bezug auf Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Religion, Sexualität oder Herkunft gemacht werden dürfen. Das steht nicht nur in unserem Grundgesetz, sondern ist auch in den Menschenrechten der UNO 1948 so festgelegt worden.
Verstöße gegen die Gleichberechtigung
Obwohl die Gleichberechtigung gesetzlich geregelt ist, ist die Gleichstellung im Alltag nicht selbstverständlich und es kommt zu Verstößen.
Von Diskriminierung spricht man, wenn jemand zum Beispiel aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts oder seiner Sexualität benachteiligt wird. Eine Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe ist Rassismus.
Findet wiederum eine Bevorzugung aufgrund der Herkunft statt, spricht man von Privilegierung.
Entwicklung der Frauenrechte in Österreich
Frauen waren in Österreich nicht immer gleichberechtigt. Sie hatten kein Bildungsrecht und viele Berufssparten waren für sie nicht zugänglich. Auch das Wahlrecht war den Männern vorbehalten und zu Hause hatte der Mann als Oberhaupt das Sagen. Die Frauenbewegung kämpfte lange Zeit für die Gleichberechtigung, bis 1979 das Gleichbehandlungsgesetz eingeführt wurde.
Was waren wichtige Etappen auf dem Weg zur Gleichberechtigung?
- 1918: Einführung des Wahlrechts für Frauen.
- 1975: Einführung der Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruches bis zum 3. Monat.
Im selben Jahr wurde entschieden, dass Frauen ohne Erlaubnis des Mannes arbeiten gehen dürfen. - 1979: Einführung des Gleichbehandlungsgesetzes.
- 1989 wurden sexuelle Übergriffe in der Ehe für strafbar erklärt.
- 1990: Einführung der Väterkarenz.
- 1997: Volksbegehren für Frauen gegen Lohn-Dumping, Recht auf Vereinbarung von Familie und Beruf, Hilfen für Alleinerziehende und Bezug einer Grundpension.
- 2006: Barbara Prammer wird erste Präsidentin des Nationalrats.
- 2019: Brigitte Bierlein wird erste Bundeskanzlerin in Österreich.
Wird Gleichberechtigung in Österreich umgesetzt?
Obwohl Männer und Frauen in Österreich die gleichen Rechte und Pflichten haben, kommt es immer wieder zu Ungerechtigkeiten. Gerade im Berufsalltag gibt es einen großen Unterschied im Einkommen zwischen Männern und Frauen. Das wird als „Gender-Pay-Gap“ bezeichnet. Frauen verdienen demnach um rund 16 Prozent weniger als Männer für die gleiche Tätigkeit.
Um die Berufssituation der Frau in der Gesellschaft zu verbessern, wurde eine Frauenquote eingeführt. Damit soll der Anteil zu den Männern angeglichen werden. Gelingen tut das allerdings nur im staatsnahen Dienst (Gemeinden, Polizei …), da Unternehmen nicht dazu verpflichtet sind, auf eine bestimmte Frauenquote zu achten. Sie entscheiden eigenständig.
Fazit:
Welche Rahmenbedingungen braucht es?
Um von Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau sprechen zu können, müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die das ermöglichen.
Dazu gehören:
- Ein Ausbau in der Ganztags-Kinderbetreuung, um Frauen eine Vollzeitanstellung zu ermöglichen.
- Unterstützung von Alleinerziehenden, da sie besonders von Armut betroffen sind.
- Schutz vor häuslicher Gewalt und Aufklärungsarbeit in diesem Bereich.
- Aufweichung von Rollenbildern und ein Modell, um Altersarmut bei Frauen vorzubeugen.
- Bis heute ist die Gleichstellung keine Selbstverständlichkeit, daher braucht es politische und initiative Unterstützung, die sich für die Gleichberechtigung von Mann und Frau einsetzen.
NEOS-FRAUENPOLITIK:
Garantierte Ganztags-Kinderbetreuung
Beim Thema Kinderbetreuungsplätze für unter Dreijährige hinkt Österreich immer noch anderen EU-Staaten hinterher. Österreich hat noch immer eine stark verankerte Rollenverteilung in Familien, mit Männern in Vollbeschäftigung und Frauen in Teilzeit. Deshalb fordern wir einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Kindergeburtstag, den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen (vor allem für unter Dreijährigen), Karenzmodelle, die eine bessere Aufteilung zwischen Vätern und Müttern (höhere Väterbeteiligung), eine Möglichkeit für einen schnelleren Wiedereinstieg der Frauen in die Berufswelt und den Ausbau von Betriebskindergärten und Krippen in den Unternehmen.
Raus aus der Teilzeitfalle
Nach wie vor arbeitet fast jede zweite Frau in Österreich Teilzeit. Während die Teilzeitquote im EU-Schnitt gesunken ist, ist sie in Österreich gestiegen. Das Dilemma an der Teilzeitarbeit: Teilzeit schafft kein existenzsicherndes Einkommen, Teilzeit schafft geringere Pensionsansprüche, Teilzeit ebnet den Weg in die Altersarmut. Deshalb fordern wir eine bessere inhaltliche Aufklärung/Kommunikation bzgl. der Langzeitauswirkungen von Teilzeitarbeit (geringe Pension, Altersarmut), Weg mit der Negativsteuer für geringe Einkommen, sie sind de facto eine Subvention von Teilzeitarbeit, eine Attraktivierung von MINT Fächern und besser bezahlten Berufen für Frauen, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eine Verankerung der Pflichtfächer Social Literacy und Life Skills bereits in den Schulen.
Alleinerziehend muss finanziell lebbar sein
94 % der Alleinerziehenden sind Frauen. Bereits vor der Krise waren 46 % der Alleinerziehenden (also v.a. Frauen) armuts- und ausgrenzungsgefährdet. Soziale Leistungen (Pensionen und Ersatzleistungen für Arbeitslose, etc.) sind in Österreich eng an Erwerbseinkommen gekoppelt, was Frauen wesentlich schlechter stellt, da sie durch Betreuungspflichten, atypische Beschäftigungstypen, geringere Beschäftigungsraten aufweisen. Deshalb fordern wir die Berücksichtigung der Lebensrealitäten von Alleinerziehenden in der Planung sämtlicher Maßnahmen und Leistungen für Familien, die Entwicklung zeitlich flexibler Arbeitsmodelle (Vermeidung von „Herausdrängen“ aus dem Arbeitsmarkt), eine Förderung betrieblicher Gleichstellungskultur und Gleichstellung als betrieblichen Nutzen zu thematisieren (Role Models vor den Vorhang).
Null Toleranz für Gewalt an Frauen
Gewalt an Frauen ist auch in Österreich immer noch ein massives Problem und muss daher auch weiterhin in die Mitte der Gesellschaft gerückt, thematisiert und gelöst werden. Wir fordern daher mehr Schutz für Frauen durch den Ausbau/Unterstützung von Initiativen gegen häusliche Gewalt, Frauenhäuser, etc., mehr Aufklärung/Auseinandersetzung mit dem Thema bereits in der Schule, die Verbesserung der Datenerfassung über Gewalt gegen Frauen und daraus abgeleitete Sensibilisierungskampagnen und einen angemessenen Schutz für Stalking-Opfer.
Schluss mit den antiquierten Rollenbildern
Festgefahrenen Rollenbilder und Rollenstereotype führen nicht nur zu Diskriminierungen und Abwertungen, sie haben auch Einfluss auf die Schul- und Berufswahl, auf das Erwerbseinkommen, Arbeitsaufgaben und Aufstiegsmöglichkeiten und bereiten so auch den Nährboden für sexistisches Verhalten und diskriminierende Machtausübung. Deshalb fordern wir Bildung und Unterrichtsmaterialien frei von sexistischen Stereotypen zu machen, gendergerechte Sensibilisierungsmaßnahmen bereits in Kindergarten und Schule zu implementieren, Role Models als Vorbilder zu präsentieren und ein verpflichtendes Pensionssplitting nach Schweizer Modell zur Vorbeugung von Altersarmut für alle.