Spitzensteuersatz Österreich
SPITZENSTEUERSATZ ÖSTERREICH
Je höher das Einkommen, umso höher ist in Österreich der Steuersatz. Aber ab wann greift der Spitzensteuersatz in Österreich? Der höchste Steuersatz auf Einkommen kommt ausschließlich für jene zur Anwendung, die über 1 Million Euro brutto pro Jahr verdienen.
Wie hoch ist der Spitzensteuersatz in Österreich?
Der höchste Steuersatz nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) liegt bei 55 Prozent (Stand Herbst 2024) und wird auf jenem Teil des Bruttojahreseinkommen angewandt, das 1 Million Euro übersteigt.
Die Höhe des Spitzensteuersatzes von 55 Prozent ist das Ergebnis der Steuerreform von 2015/2016 unter der Regierung von SPÖ und ÖVP. Die Reform sah eine befristete Erhöhung bis 2020 vor. Im Zuge der Verlängerung des Corona-Maßnahmenpakets bleibt der Spitzensteuersatz von 55 % bis Ende 2025 gültig. Danach soll Einkommen über 1 Million Euro wieder mit 50 Prozent besteuert werden. Der Einkommensteuersatz von 50 Prozent gilt auch für Einkommen über 99.266 Euro brutto pro Jahr.
Berechnung der Einkommenssteuer
Sowohl Selbstständige als auch Arbeitnehmer:innen müssen ihr Einkommen nach dem Einkommensteuergesetz versteuern. Arbeitnehmer:innen müssen Lohnsteuer und Selbstständige müssen Einkommenssteuer abführen. Die Höhe der Steuersätze ist für selbstständig und unselbständig, Erwerbstätige jedoch ident, lediglich die Form der Erhebung unterscheidet sich.
Wie hoch die zu entrichtende Lohn- oder Einkommenssteuer ist, hängt von der Höhe der Einkünfte ab. Denn das Einkommen wird in Österreich progressiv versteuert. Dafür werden in Österreich Steuersätze in 7 verschiedenen Tarifstufen (Stand Herbst 2024) gestaffelt. Je niedriger das Einkommen, umso geringer ist auch der Steuersatz. Steigt das Einkommen, so ist auch ein höherer Steuersatz anzuwenden, aber nicht für das gesamte Einkommen, sondern ausschließlich für den betreffenden Einkommensteil. Das macht die Progressivität der Einkommenssteuer aus. Aufgrund des progressiven Tarifes kommen bei der Berechnung somit meist mehrere Steuersätze zur Anwendung.
Einkommen bis zu 12.816 Euro brutto pro Jahr unterliegt der Tarifstufe 0 und ist steuerfrei. Für diesen Freibetrag muss somit keine Einkommenssteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Erst ein Bruttojahreseinkommen über 12.816 Euro ist steuerpflichtig.
In Österreich gelten folgende Tarifstufen und Steuersätze (Stand Herbst 2024):
Tarifstufe | Jährliches Bruttoeinkommen bis | Steuersatz |
Stufe 0 | bis 12.816 Euro | 0 % |
Stufe 1 | über 12.816 Euro bis 20.818 Euro | 20 % |
Stufe 2 | über 20.818 Euro bis 34.513 Euro | 30 % |
Stufe 3 | über 34.513 Euro bis 66.612 Euro | 40 % |
Stufe 4 | über 66.612 Euro bis 99.266 Euro | 48 % |
Stufe 5 | über 99.266 Euro bis 1.000.000 Euro | 50 % |
Stufe 6 | über 1.000.000 Euro | 55 % |
Diese Anpassungen berücksichtigen die Inflation und sollen die kalte Progression ausgleichen. Die Grenzbeträge der Tarifstufen wurden für das Jahr 2024 entsprechend erhöht.
Vergleich mit anderen EU-Ländern
Ein EU-Vergleich zeigt, die höchsten Spitzensteuersätze sind im Norden Europas zu finden: Finnland und Dänemark verfügen über einen Spitzensteuersatz, der bei über 55 % liegt.
Auch in unserem Nachbarland Deutschland wird Einkommen progressiv versteuert, allerdings mit anderen Steuersätzen als in Österreich. In Deutschland gibt es ebenfalls einen Grundfreibetrag, der 2024 bei 11.604 Euro liegt. Der geringste Steuersatz beträgt 14 Prozent, der Spitzensteuersatz liegt bei 42 Prozent und wird auf Jahreseinkommen über 63.810 Euro brutto (Stand Herbst 2024) fällig. Darüber gibt es in Deutschland noch die sogenannte Reichensteuer. Diese wird auf Einkommen fällig, das über 277.825 Euro brutto im Jahr (Stand Herbst 2024) beträgt. Die Höhe der Reichensteuer ist 3 Prozentpunkte höher als der Spitzensteuersatz und liegt somit bei 45 Prozent.
Wie sieht die Zukunft des Spitzensteuersatzes aus?
Wie in Österreich das Einkommen von Top Verdienenden besteuert werden soll, ist immer wieder Mittelpunkt politischer Diskussionen. Bei dem Diskurs über den Spitzensteuersatz darf jedoch nicht nur der Steuersatz an sich betrachtet werden, sondern auch die Höhe des betreffenden Einkommens. Ab welcher Einkommenshöhe wird der Spitzensteuersatz angewandt und wie viele Personen betrifft das? Die Steuerreform von 2015/2016 führte zu einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 50 auf 55 %. Diese Erhöhung betraf knapp 400 Personen (Stand Herbst 2024). In Summe fallen in die Einkommensbesteuerung von 55 % in Österreich in etwa 600 Personen (Stand Herbst 2024).
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