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Neue Wege aus dem Wirtschaftshilfen-Dschungel

Österreich hat EU-weit am meisten für Wirtschaftshilfen ausgegeben und ist wirtschaftlich dennoch am schwersten von der Krise betroffen. Warum? Weil die Hilfen nicht treffsicher waren – zu komplex in der Abwicklung, zu praxisfremd in ihrer Ausgestaltung. Um das unternehmerische Österreich zu retten und die heimische Wirtschaft bestmöglich aus der Krise zu führen, brauchen wir jetzt einen echten Neustart. Gelingen kann dieser Kraftakt mit einem einfachen, einheitlichen und transparenten Hilfsinstrument: der Verlustkompensation.

Österreich war nicht auf diese Krise vorbereitet. Noch nie wurden große Teile der Wirtschaft über einen so langen Zeitraum gestützt. Dafür standen zu Beginn der Pandemie keine geeigneten Instrumente bereit, schnelles Handeln war gefragt. Nach einer überstandenen „ersten Welle“ ließ sich die Regierung von niedrigen Infektionszahlen blenden. Und sie ließ viel zu viel Zeit verstreichen, ohne entsprechende Hilfsinstrumente für (von erneuten Schließungen bedrohte) Unternehmer_innen vorzubereiten. Türkis-Grün hat den Sommer 2020 verschlafen – diesen Rückstand aufzuholen, ist bis heute nicht gelungen. Das Ergebnis: Improvisierte Hilfen, die sich schnell als nicht treffsicher erwiesen.

Unternehmen entlasten statt belasten

Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss, Ausfallsbonus – sie alle waren entweder nicht zielgerichtet und schlichtweg zu teuer, zu komplex in der Abwicklung oder zu praxisfremd in ihrer Ausgestaltung. Dieser undurchsichtige Wirtschaftshilfen-Dschungel sorgt bis heute dafür, dass viele Unternehmer_innen keinen Überblick mehr haben, was ihnen überhaupt zusteht. Wegen der komplexen Abwicklung sind sie oft schon bei der Antragstellung auf Steuerberater_innen angewiesen. Der bürokratische Mehraufwand ist zusätzliche Belastung in einer Phase, in der dringend für Entlastung zu sorgen wäre.

Kritik von Expert_innen, betroffenen Unternehmen und den Oppositionsparteien lässt die Regierung konsequent abprallen. Sie versucht lieber, Misserfolge als Erfolge zu verkaufen. Dabei gäbe es längst taugliche Instrumente für die Bewältigung weiterer Wirtschaftskrisen.

Existenzen durch ein neues Insolvenzrecht sichern

Schon im Dezember 2020 machte Gabriel Felbermayr, Leiter des österreichischen Wirtschaftsforschungsinstituts, dazu einen konkreten Vorschlag: das Kieler Modell für betriebliche Stabilisierungshilfen. Im Gegensatz zu bestehenden Instrumenten orientiert sich dieses Modell nicht an Umsatz oder Fixkosten – sondern am Betriebsergebnis. Einheitliche, transparente Kriterien sollen künftig Diskriminierung nach Branchen, Größe oder Rechtsform verhindern. Je nach Betroffenheit der Branche erfolgt eine zentrale Ermittlung der Kompensation, die sich nicht an den Verlusten einzelner Unternehmen orientiert. Komplizierte Einzelfallprognosen sind nicht mehr erforderlich. Die Endabrechnung erfolgt erst im Rahmen der Steuererklärung. So kommen die Unternehmen rascher zur benötigten Liquidität. Das stärkt ihr Eigenkapital und dadurch auch ihre generelle Krisenresilienz.

Mit der Verlustkompensation aus der Krise

Nach dem Vorbild des Kieler Modells muss die Bundesregierung endlich ein Instrument einführen, dass rasch und effizient Abhilfe leisten kann. Unser Vorschlag ist die Verlustkompensation, die sich für besonders betroffene Branchen im Sommer und Herbst 2021, aber auch für künftige Krisen eignet.

EINFACH - Um den Zugang zur Verlustkompensation möglichst einfach und niederschwellig zu gestalten, soll die Antragstellung über FinanzOnline erfolgen. Das können dann nicht nur Steuerberater_innen und Wirtschaftsprüfer_innen, sondern auch jede_r Unternehmer_in selbst.

EINHEITLICH - Jedes Unternehmen, das zu einer betroffenen Branche gehört, bekommt verhältnismäßig gleich viel. Das sorgt für Fairness und verhindert Diskriminierung nach Größe oder Rechtsform.

EFFIZIENT - Das Finanzamt ist für die gesamte Abwicklung zuständig. Es prüft rasch die Antragsberechtigung (die Zuordnung nach Branchen) und zahlt das Geld umgehend an die Unternehmer_innen aus. Die Endabrechnung erfolgt erst im Rahmen der Steuerveranlagung.

TREFFSICHER - Die Berechnung der Verlustkompensation geschieht automatisiert. Grundlage ist nicht der Umsatz, sondern das Betriebsergebnis: der Gewinn in einem vergleichbaren Zeitraum im Kalenderjahr 2019. Tatsächliche Gewinne werden am Ende des Jahres in der Steuerveranlagung damaligen Annahmen entgegengestellt und abgerechnet.

TRANSPARENT - Die Abwicklung über das Finanzamt ermöglicht die nötige Kontrolle durch Parlament und Rechnungshof. Sie erleichtert und verbessert auch den Informationsaustausch mit den antragstellenden Unternehmen.

Rasche Umsetzung gefragt

Viel zu lange schon werden Hilfszahlungen nur mit der Gießkanne verteilt. Auf der Strecke bleiben viele Kleinunternehmer_innen, die bisher Arbeitsplätze geschaffen und erhalten haben. Menschen, die das vielgerühmte wirtschaftliche Rückgrat unseres Landes bilden. Wenn es der Bundesregierung wichtig ist, dass möglichst viele Betriebe überleben und die Arbeitslosigkeit nicht noch weiter steigt, sollte sie unseren Vorschlag zur Verlustkompensation rasch in die Tat umsetzen.

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