Nach dem Vorbild des Kieler Modells muss die Bundesregierung endlich ein Instrument einführen, dass rasch und effizient Abhilfe leisten kann. Unser Vorschlag ist die Verlustkompensation, die sich für besonders betroffene Branchen im Sommer und Herbst 2021, aber auch für künftige Krisen eignet.
EINFACH - Um den Zugang zur Verlustkompensation möglichst einfach und niederschwellig zu gestalten, soll die Antragstellung über FinanzOnline erfolgen. Das können dann nicht nur Steuerberater_innen und Wirtschaftsprüfer_innen, sondern auch jede_r Unternehmer_in selbst.
EINHEITLICH - Jedes Unternehmen, das zu einer betroffenen Branche gehört, bekommt verhältnismäßig gleich viel. Das sorgt für Fairness und verhindert Diskriminierung nach Größe oder Rechtsform.
EFFIZIENT - Das Finanzamt ist für die gesamte Abwicklung zuständig. Es prüft rasch die Antragsberechtigung (die Zuordnung nach Branchen) und zahlt das Geld umgehend an die Unternehmer_innen aus. Die Endabrechnung erfolgt erst im Rahmen der Steuerveranlagung.
TREFFSICHER - Die Berechnung der Verlustkompensation geschieht automatisiert. Grundlage ist nicht der Umsatz, sondern das Betriebsergebnis: der Gewinn in einem vergleichbaren Zeitraum im Kalenderjahr 2019. Tatsächliche Gewinne werden am Ende des Jahres in der Steuerveranlagung damaligen Annahmen entgegengestellt und abgerechnet.
TRANSPARENT - Die Abwicklung über das Finanzamt ermöglicht die nötige Kontrolle durch Parlament und Rechnungshof. Sie erleichtert und verbessert auch den Informationsaustausch mit den antragstellenden Unternehmen.