Wir wollen die LNK um 6,55 Prozentpunkte senken, um in den Schnitt der OECD-Staaten zu passen. In erster Linie möchten wir bei den nicht-arbeitnehmerbezogenen Lohnnebenkosten ansetzen. Also bei jenen Lohnnebenkosten, die keine Versicherungsbeiträge darstellen und nicht ausschließlich den Arbeitnehmer:innen zugutekommen. Von dieser Art der Lohnnebenkosten profitieren nämlich alle, auch Pensionist:innen oder Selbstständige. Besonders kritisch sehen wir die WK-Umlage 2, denn die WKO verbucht aktuell Rekordeinnahmen und verfügt über rund 2 Milliarden Euro(!) an Rücklagen. Für die Arbeitnehmer:innen ändert sich durch die Abschaffung der Kammerumlage 2 nichts. Vielleicht hast du ja eine Idee, wem es besonders sauer aufstößt, wenn weniger Geld in die Wirtschaftskammer fließt.
Bereiche dort finanzieren, wo sie auch gesteuert werden!
Viele Beträge in den LNK werden den Erwerbstätigen nur aufgebürdet, um zweckentfremdet irgendwelche Budgetlöcher zu stopfen. Die Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen sind aber nicht die Melkkuh der Nation, nur weil dieser Regierung der Mut für Reformen fehlt. Die Schulbuchaktion wird aktuell über die Lohnnebenkosten finanziert, gehört ins Bildungsressort. Auch die Schüler- und Lehrlingsfreifahrten müssen dort finanziert werden, wo der öffentliche Nahverkehr auch gesteuert wird: auf Gemeinde- und Landesebene. Der Familienausgleichsfonds (FLAF) darf nicht weiterhin vom Faktor Arbeit, verankert in den Lohnnebenkosten, finanziert werden. Durch die Übernahme in die zugehörigen Budgets ändert die Ausgliederung des FLAFs aus den Lohnnebenkosten auch hier für die Arbeitnehmer:innen nichts.
Du willst eine Rechnung? Hier kommt sie:
Die Beschäftigten in der Metallbranche verdienen im Durchschnitt etwa 3.670 Euro brutto pro Monat. Das entspricht etwa 66.377 Euro an jährlichen Arbeitskosten, was nach Steuern und Abzügen zu einem Nettoverdienst von 35.286 Euro pro Jahr führt. Wenn die Lohnnebenkosten um 6,55 Prozentpunkte gesenkt würden, würde dies in diesem Fall sofort zusätzliche 3.688 Euro freisetzen. Dadurch hätten die Arbeitnehmer:innen einen Verhandlungsspielraum in Höhe eines 15. Gehalts, ohne die Gesamtarbeitskosten der Arbeitgeber:innen zu erhöhen.