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Zuletzt aktualisiert am 14.11.2024

Europäische Kommission

Inhaltsverzeichnis

    WAS IST DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION?

    Die Europäische Kommission ist eines der zentralen Organe der Europäischen Union. Ihr Ziel ist, die Interessen der gesamten Europäischen Union zu vertreten. Sie ist die ausführende Gewalt der EU und verfügt über das Initiativrecht, neue Gesetzesvorschläge einzubringen.

    Ihren Sitz hat die Europäische Kommission in Brüssel, im Berlaymont-Gebäude. Einige Dienststellen befinden sich auch in Luxemburg. Zudem ist sie in jedem Mitgliedstaat mit Büros vertreten.

    Aufgaben der EU-Kommission 

    Die EU-Kommission ist das einzige Organ auf europäischer Ebene, das neue politische Maßnahmen oder Rechtsvorschriften einbringen kann. Sie plant und entwirft somit Gesetzesvorschläge. Ähnlich wie eine Regierung auf nationaler Ebene. Ob diese Gesetze auch erlassen werden, ist Teil eines umfangreichen Gesetzgebungsverfahrens. In diesem verhandeln das Europäische Parlament und der Ministerrat über den Gesetzesentwurf. Mittels der Europäischen Bürgerinitiative haben jedoch alle Bürger:innen die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften oder Maßnahmen vorzuschlagen. 

    Eine weitere Hauptaufgabe liegt in der Aufstellung des EU-Haushaltes. Dazu schlägt die Europäische Kommission einen EU-Haushaltsplan vor, der Teil eines mehrjährigen Finanzrahmens ist. Die Entscheidung über den EU-Haushalt haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union gemeinsam inne. Die Verwaltung des EU-Budgets obliegt der Europäischen Kommission. 

    Die Europäische Kommission übernimmt auch Kontrollaufgaben. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung der Verträge und beschlossenen Maßnahmen durch die EU-Mitgliedstaaten. Deshalb wird die Kommission auch häufig als „Hüterin der Verträge“ bezeichnet. Bei Verstoß gegen EU-Recht eines Mitgliedstaates kann sie auch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen.

    Zusammensetzung der Europäischen Kommission 

    Die Europäische Kommission besteht aus: 

    • einem/einer Kommissionspräsident:in
    • einem/einer hohen Vertreter:in der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
    • mehreren Vizepräsident:innen
    • 27 Kommissionsmitgliedern

    Pro Mitgliedsland wird ein/eine Kommissar:in gestellt. Die einzelnen Kommissionsmitglieder bekommen von dem/der Kommissionspräsident:in einen Politikbereich zugewiesen. Die Kommissionsmitglieder führen ihr Amt unabhängig aus. Sie vertreten somit nicht ihren nationalen Staat, sondern die Europäische Union in ihrer Gesamtheit. 

    Der/die hohe Vertreter:in der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ist auch gleichzeitig einer/eine der Vizepräsident:innen. Darüber hinaus ist er/sie insbesondere für die Führung und Gestaltung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU zuständig. 

    Die Vizepräsident:innen werden vom/von der Kommissionspräsident:in ernannt und sind alle auch Kommissionsmitglieder. Die Anzahl der Vizepräsident:innen wird nicht im Vertrag über die Europäische Union vorgegeben, sondern vom/von der Kommissionspräsident:in entschieden. 

    Wahl der Kommission

    Die Neubesetzung der Europäischen Kommission erfolgt binnen sechs Monaten nach der Europawahl und läuft in folgenden Schritten ab:

    • Der Europäische Rat nominiert einen/eine Kommissionspräsident:in. Dabei muss jedoch das Ergebnis der Europawahl mitberücksichtigt werden.
    • Der/die neue Kommissionspräsident:in muss durch das Europäische Parlament mit einer qualifizierten Mehrheit (die Hälfte aller Mitglieder des Europäischen Parlaments plus eine weitere Stimme) bestätigt werden.
    • Der/die Kommissionspräsident:in stellt das Kommissionsteam zusammen und teilt die Zuständigkeiten über die Politikbereiche zu. Wer als Kommissar:in der einzelnen Länder nominiert wird, wird jedoch auf nationaler Ebene entschieden.
    • Das EU-Parlament muss der Besetzung der Kommission zustimmen. Dafür werden die einzelnen Kommissar:innen im Rahmen eines monatelangen Verfahrens genau überprüft.

    Amtszeit 

    Die Amtszeit der Kommission beträgt 5 Jahre und entspricht den Wahlperioden des Europäischen Parlaments.

    Entscheidungen der Europäischen Kommission 

    Eine Initiative der Europäischen Kommission kann auf zwei Arten entschieden werden: 

    • In einem mündlichen Verfahren: Im Rahmen der wöchentlichen Sitzung entscheiden die Kommissionsmitglieder über die Initiative.
    • Durch ein schriftliches Verfahren: Bei dieser Variante sind nicht nur die Kommissionsmitglieder in der Entscheidung involviert, sondern auch der Juristische Dienst und alle Dienststellen, die bei der Planung und Entwicklung der Initiative involviert waren.

    Ob die Entscheidung schriftlich oder mündlich getroffen wird, hängt von der politischen Bedeutung der Initiative ab. Handelt es sich jedoch um Entscheidungen über neue EU-Rechtsvorschriften oder Maßnahmen, so kommt ein langes, mehrstufiges Gesetzgebungsverfahren zur Anwendung. 

    NEOS-FORDERUNGEN FÜR EINE VEREINTE UND HANDLUNGSFÄHIGE EU:

    Damit Europa endlich die Erwartungen der europäischen Bevölkerung erfüllen kann, muss es demokratischer, handlungsfähiger und bürgernäher werden. Dazu brauchen wir grundlegende Reformen der Europäischen Union - weg von kleinstaatlichen Streitereien, hin zu den Vereinigten Staaten von Europa!

    1. Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips in der EU-Außenpolitik 
    2. Eine gemeinsame Europaarmee, um sichere Außengrenzen zu gewährleisten und den Frieden zu bewahren 
    3. Eine europäische Verfassung, geschrieben von Expert:innen und Bürger:innen 
    4. Weiterentwicklung der Europäischen Kommission zu einer handlungsfähigen Regierung
      Wir NEOS fordern, dass die Kommission von 27 auf 15 Kommissar:innen verkleinert wird. Um keinen Mitgliedstaat zu benachteiligen, wird ein Rotationsverfahren eingeführt. Der oder die Kommissionspräsident:in wird direkt von den Unionsbürger:innen gewählt.
    5. Ein selbstbewusstes Europäisches Parlament mit Initiativrecht
    6. Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten 
    7. Effektivere Sanktionen bei Verletzungen der EU-Grundwerte 
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