Was ist der Papamonat
Aus Anlass der Geburt des Kindes haben Väter einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf den Papamonat – eine Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts. Wir klären wichtige Fragen rund um den Papamonat.
Der Papamonat in Österreich
Der Papamonat ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch, der im Väter-Karenzgesetz und im Landarbeitsgesetz verankert ist. Er soll frisch gebackenen Eltern die Möglichkeit geben, die ersten Lebenswochen des Babys gemeinsam zu verbringen.
Ablauf des Papamonats
Der Papamonat kann für die Dauer eines Monats in Anspruch genommen werden. Aber wann beginnt der Papamonat und wann endet er? Er beginnt frühestens mit dem Tag nach der Geburt des Kindes und muss spätestens mit dem Ende des Beschäftigungsverbots der Mutter in Anspruch genommen werden.
Besteht für die Mutter aus Gründen wie Selbstständigkeit oder Arbeitslosigkeit kein gesetzliches Beschäftigungsverbot, muss der Papamonat bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Geburt in Anspruch genommen werden. Im Fall von Kaiserschnitt, Früh- und Mehrlingsgeburten kann der Papamonat bis zu 12 Wochen nach der Geburt in Anspruch genommen werden.
Für den Papamonat besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch. Der Arbeitgeber kann den Papamonat somit nicht verweigern. Der Vater muss den geplanten Papamonat dem Arbeitgeber jedoch melden.
Voraussetzungen und Anspruch auf Papamonat
Anspruchsberechtigt sind alle unselbstständig erwerbstätigen Väter und bei gleichgeschlechtlichen Paaren der zweite Elternteil.
Anspruch auf Papamonat besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Gemeinsamer Haushalt:
Der Vater muss in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben. - Meldefristen: Der Vater muss den Arbeitgeber rechtzeitig mittels einer Vorankündigung über den geplanten Papamonat informieren. Die Vorankündigung hat spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin zu erfolgen.
- Nach der Geburt muss der Arbeitgeber so rasch wie möglich über die Geburt informiert werden.
- Spätestens eine Woche nach der Geburt muss der Arbeitgeber über den Antrittszeitpunkt des Papamonats informiert werden.
Finanzielle Unterstützung während des Papamonats
Rechtlich gesehen handelt es sich beim Papamonat um eine Dienstfreistellung gegen Entfall des Entgelts anlässlich der Geburt. Für die Dauer des Papamonats muss der Arbeitgeber kein Entgelt zahlen. Väter können während des Papamonats jedoch den Familienzeitbonus beziehen. Der Tagsatz des Familienzeitbonus beträgt 52,46 Euro (Stand: für Geburten ab 01.01.2024).
- Seit dem 1. Januar 2023 wird der Familienzeitbonus NICHT mehr vom späteren Kinderbetreuungsgeld des Vaters abgezogen. Diese Regelung galt ausschließlich für Geburten bis zum 31. Dezember 2022.
Der Papamonat ist eine gesetzlich verankerte Dienstfreistellung ohne Entgeltfortzahlung anlässlich der Geburt eines Kindes. Während dieser Zeit haben Väter die Möglichkeit, den Familienzeitbonus zu beantragen. Für Geburten ab dem 1. Januar 2024 beträgt der tägliche Satz des Familienzeitbonus 52,46 Euro, was bei einer Bezugsdauer von 31 Tagen insgesamt 1.626,26 Euro ergibt.
Der Antrag auf den Familienzeitbonus muss innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt des Kindes bei der zuständigen Sozialversicherung eingereicht werden. Die Bezugsdauer kann flexibel zwischen 28 und 31 Tagen gewählt werden, wobei der gesamte Zeitraum innerhalb der 91-Tage-Frist liegen muss.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Papamonat und der Familienzeitbonus unterschiedliche Ansprüche darstellen und daher jeweils eigene Voraussetzungen erfüllen müssen.
Die Zukunft des Papamonats
Trotz der finanziellen Unterstützung durch den Familienzeitbonus wird der Papamonat in Österreich noch vergleichsweise selten in Anspruch genommen. Im Jahr 2020 nutzten etwa 6.000 Väter diese Möglichkeit, obwohl in diesem Jahr 83.603 Babys geboren wurden. Dies entspricht einem Anteil von etwa 7,2 %. Die geringe Inanspruchnahme könnte auf die bisherige Höhe des Familienzeitbonus zurückzuführen sein, die für viele Familien nicht ausreichend war. Mit der Erhöhung des Tagsatzes auf 52,46 Euro ab 2024 besteht die Hoffnung, dass mehr Väter den Papamonat nutzen werden, um frühzeitig eine enge Bindung zu ihrem Kind aufzubauen und die Partnerin zu unterstützen.
Wenn der Papamonat von mehr Vätern in Anspruch genommen werden soll, müssen auch dementsprechende Anreize geschaffen werden. Einer davon ist, den Papamonat finanziell aufzuwerten, indem 80 Prozent des Letzteinkommens ausbezahlt werden. So wird die wertvolle gemeinsame Zeit nach der Geburt des Kindes leistbarer. Aber selbst das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn effektive Familienpolitik ist auch das nicht.
Was es wirklich braucht, ist eine rasche Überarbeitung des aktuellen Karenzsystems. Die österreichische Familienpolitik steckt immer noch in veralteten Rollenbildern und Strukturen fest, die einfach nicht mehr der aktuellen Realität entsprechen. Unsere heutige Welt basiert auf laufenden Veränderungen und Flexibilität, diese wird auch in hohem Maß von den Arbeitnehmer:innen gefordert.
Wie aber soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf funktionieren, wenn das Karenzsystem keine Flexibilität bietet?
Österreichs Familien brauchen finanzielle Unterstützung und Flexibilität, sodass in Zukunft die Karenz von beiden Elternteilen in Anspruch genommen wird.
NEOS fordern moderne Familienpolitik
Wir müssen das Familienbild ins 21. Jahrhundert holen! Familien sollen sich das Zusammenleben selbst aussuchen können. Das bedeutet auch, dass wir alte Rollenbilder aufbrechen müssen. Fördern wir endlich die sexuelle Selbstbestimmtheit und Integrität der Menschen in Österreich! Denn wir sind überzeugt, dass Familienpolitik auch wirklich für alle Familien gemacht werden muss. Daher setzen wir uns nicht nur für mehr Väterbeteiligung bei der Elternzeit, sondern auch österreichweit für familiengerechte Kinderbetreuungsangebote ein.