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Das gesetzliche Pensionsantrittsalter gibt an, ab wann Erwerbstätige in Österreich eine Pension beziehen können.
Bisher wurde das Pensionsantrittsalter für Männer und Frauen unterschiedlich geregelt: Männer erreichen das Regelpensionsantrittsalter mit 65 Jahren, Frauen mit 60 Jahren. Das ändert sich jedoch mit dem Jahr 2024. Denn da beginnt die schrittweise Anpassung des Pensionsantrittsalters der Frauen an jenes der Männer.
Die Anpassung des Frauenpensionsantrittsalters an jenes der Männer wurde bereits 1992 beschlossen und folgt ab 2024 schrittweise: Mit 1. Jänner 2024 wird das Pensionsantrittsalter von Frauen (60. Lebensjahr) um jeweils sechs Monate pro Jahr bis zum Jahr 2033 (65. Lebensjahr) angehoben. Das betrifft somit all jene Frauen mit einem Geburtsdatum ab 1. Jänner 1964. Für Männer gilt nach wie vor das 65. Lebensjahr als gesetzliches Pensionsantrittsalter.
Wann aber gilt für Frauen das neue Pensionsantrittsalter? Durch die Anpassung des Pensionsantrittsalters gilt für Frauen mit Geburtsdatum ab 1. Juli 1968 das gleiche Pensionsantrittsalter wie für Männer: das 65. Lebensjahr. Die Anpassung wird somit ab 2034 vollzogen sein.
Geburtsdatum | Regelpensionsalter |
1. Jänner 1964 bis 30. Juni 1964 | 60,5 |
1. Juli 1964 bis 31. Dezember 1964 | 61 |
1. Jänner 1965 bis 30. Juni 1965 | 61,5 |
1. Juli 1965 bis 31. Dezember 1965 | 62 |
1. Jänner 1966 bis 30. Juni 1966 | 62,5 |
1. Juli 1966 bis 31. Dezember 1966 | 63 |
1. Jänner 1967 bis 30. Juni 1967 | 63,5 |
1. Juli 1967 bis 31. Dezember 1967 | 64 |
1. Jänner 1968 bis 30. Juni 1968 | 64,5 |
nach dem 30. Juni 1968 | 65 |
Basierend auf dem Stand von Herbst 2024.
Diese schrittweise Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen wurde eingeführt, um das Regelpensionsalter an jenes der Männer anzugleichen. Für Frauen, die ab dem 1. Juli 1968 geboren sind, gilt somit das 65. Lebensjahr als Regelpensionsalter.
Um Anspruch auf eine Pensionsleistung zu haben, muss eine bestimmte Mindestversicherungsdauer erfüllt werden. Für einen Regelpensionsantritt müssen zum Stichtag mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) nachgewiesen werden können. Davon müssen mindestens 84 Versicherungsmonate (sieben Jahre) aus einer Erwerbstätigkeit entstanden sein. Für Personen, die bis zum 31. Dezember 1954 geboren sind, gelten zusätzliche Regelungen.
Als Zeiten der Erwerbstätigkeit werden auch Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes oder von nahen Angehörigen (ab Pflegestufe 3) sowie Zeiten der Familienhospizkarenz angerechnet.
Arbeitnehmer:innen, die später als zum Regelpensionsantrittsalter in Pension gehen, profitieren von einer höheren Pensionsleistung pro Monat. Für den längeren Verbleib im Erwerbsleben erhalten Arbeitnehmer:innen zusätzlich einen jährlichen Bonus. Die Pensionsleistung erhöht sich durch diesen Bonus pro Jahr um 4,2 Prozent. Dieser Bonus ist zeitlich auf maximal drei Jahre begrenzt.
Bleiben Arbeitnehmer:innen länger erwerbstätig, bringt das auch eine Entlastung für den Arbeitsmarkt, da mehr Arbeitskräfte vorhanden sind und der Arbeitskräftemangel etwas gelindert wird. Gleichzeitig bringt eine längere Erwerbstätigkeit zusätzliche Pensionsbeiträge für das bereits sehr überlastete Pensionssystem. Um das Pensionsloch zumindest etwas zu füllen, müssen pro Jahr massive Zuschüsse aus dem Staatsbudget geleistet werden.
Das gesetzliche Pensionsantrittsalter entspricht nicht dem tatsächlichen Pensionsantrittsalter. Im Jahr 2023 lag das durchschnittliche Pensionsantrittsalter für Männer bei 62,2 Jahren und für Frauen bei 60,2 Jahren. Im Jahr 2010 betrug es bei Frauen 57,1 Jahre und bei Männern 59,1 Jahre. Diese Entwicklung zeigt, dass Männer und Frauen zunehmend länger im Erwerbsleben verbleiben und das Pensionsantrittsalter steigt.
Auch die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer:innen nimmt zu. Die Erwerbsquote der 50- bis 64-jährigen Männer ist seit 2000 um mehr als 40 % gestiegen, während die der Frauen in derselben Altersgruppe sogar um über 50 % zugenommen hat. Diese Zahlen verdeutlichen den Trend einer längeren Erwerbstätigkeit älterer Personen.
Ein längerer Verbleib im Erwerbsleben entlastet das Pensionssystem: Jedes weitere Jahr im Erwerbsleben spart mindestens 2 Milliarden Euro. Aus staatlicher Sicht ist das wesentlich, um das Pensionssystem auch in Zukunft stemmen zu können. Genau deshalb muss unser Pensionssystem auch fair und gerecht werden, indem es keine Bevorzugung von Beamt:innen oder irgendeiner anderen Personengruppe gibt.
Die Lebenserwartung steigt kontinuierlich, wir werden also immer älter. Das bringt unser aktuelles Pensionssystem an weitere Grenzen.
Die Lösung der NEOS für ein nachhaltiges Pensionssystem ist die Flexipension mit Pensionsautomatik. Das Pensionsantrittsalter von 61 bis 69 Jahren kann dann frei gewählt werden. Je länger man arbeitet, umso höher ist die Pension. Höhere Pensionsleistungen sind wichtige und funktionierende finanzielle Anreize, um eine längere Erwerbstätigkeit und damit einen späteren Pensionseintritt zu fördern.
Gleichzeitig führen aber auch nicht monetäre Faktoren zu einem späteren Pensionsantritt. Gesundheitlicher Zustand und die Arbeitsplatzqualität sind hier ausschlaggebend. Die Politik muss deshalb auch einen gesunden Verbleib im Erwerbsleben ermöglichen und die Erwerbschancen für Ältere verbessern.
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