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Politische Mitsprache hatten zur Zeit der Monarchie nur privilegierte Schichten. Lange Zeit waren Frauen gänzlich vom Wahlrecht ausgeschlossen. Der Einführung des Allgemeinen Frauenwahlrechts ging ein langer Kampf voraus. Sie markiert gleichzeitig den Grundstein für die Demokratisierung Österreichs. Wir gehen der Frage, seit wann Frauen in Österreich wählen dürfen, genauer nach.
In der Habsburgermonarchie dominierten strenge hierarchische und patriarchalische Strukturen. Frauen hatten weniger Rechte als Männer und waren auf die Rolle der Ehefrau, Mutter und Hausfrau beschränkt. Das sind auch die Gründe, warum Frauen nicht wählen durften.
Mit der bürgerlichen Revolution von 1848 drückte die Bevölkerung ihre Forderung nach mehr Bürgerrechten und einer politischen Veränderung aus. Gefordert wurden die Pressefreiheit, eine geschriebene Verfassung und ein allgemeines Wahlrecht. In ganz Europa machten Frauen und Männer durch Revolutionen auf die Missstände aufmerksam.
Auch Wien war Mittelpunkt bürgerlicher Aufstände – in Österreich brach die bürgerliche Revolution am 18. März 1848 aus und ist deshalb auch als Märzrevolution bekannt. Die Staatsgewalt reagierte auf Demonstrationen mit Gewalt. Das erhöhte den Unmut gegenüber dem politischen System unter den Bürger:innen und führte zu Eskalationen. Die kaiserliche Regierung reagierte mit der Aufhebung der Pressezensur.
Ein Ergebnis der Märzrevolution war die Aufhebung der Pressezensur, die Kaiser Ferdinand I. bewilligte, auch eine Verfassung wurde zugesagt. Die Märzrevolution leitete damit einen politischen Umbruch und die ersten Schritte hin zur Demokratisierung ein.
Das Wahlrecht war zur Zeit der Habsburgermonarchie stark eingeschränkt. Wählen durften ausschließlich vermögende und gebildete Frauen und Männer. Der Großteil der Bevölkerung war somit nicht wahlberechtigt.
In der österreichischen Reichshälfte erhielten 1907 alle Männer das allgemeine und gleiche Wahlrecht. Frauen wurden durch diese neue Wahlordnung gänzlich vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das Wahlrecht und damit die politische Mitsprache war zu dieser Zeit somit reine Männersache.
Das Bewusstsein für mehr Gleichbehandlung und der Wunsch nach politischer Mitsprache unter den Frauen wuchsen weiter und mündeten in der bedeutenden Frauendemonstration von 1911.
Nach dem Ende der Monarchie, dem Ende des Ersten Weltkriegs und dem Beginn der Parlamentarisierung wurde 1918 das allgemeine und gleiche Wahlrecht auch für Frauen eingeführt. Die Einführung des Frauenwahlrechts war somit Bestandteil eines umfassenden demokratischen Wandels und bildete die Basis der neuen Republik.
Rechtlich wurde das Wahlrecht im Gesetz über die Staats- und Regierungsform Deutschösterreichs geregelt. Damit erhielten Frauen das allgemeine aktive und passive Wahlrecht. Das ermöglichte es Frauen nicht nur, an Wahlen teilzunehmen, sondern auch selbst als Politikerinnen aktiv zu werden.
Welche Auswirkungen das Frauenwahlrecht auf Wahlergebnisse haben würde, wurde von den politischen Parteien mit Besorgnis gesehen. Schließlich machten die Frauen mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten aus. Welche politische Richtung sie wählen würden, war eine der zentralen Fragen nach der Einführung des allgemeinen Wahlrechts für Frauen. Das führte sogar dazu, dass im Jahr 1920 für Männer und Frauen verschiedenfarbige Kuverts für die Nationalratswahl eingeführt wurden. Diese Regelung wurde nach dem Zweiten Weltkrieg allerdings wieder abgeschafft.
Die erste Wahl, an der alle Frauen teilnehmen durften, war die Konstituierende Nationalversammlung am 16. Februar 1919. 82 Prozent der wahlberechtigten Frauen und 87 Prozent der wahlberechtigten Männer gaben ihre Stimme bei dieser Wahl ab.
Die beiden stärksten Parteien waren die Sozialdemokratische Arbeiterpartei (72 Mandate) und die Christlichsoziale Partei (69 Mandate). Obwohl die Vermutung bestand, Frauen würden tendenziell eher die Sozialdemokratische Arbeiterpartei wählen, erhielt die Christlichsoziale Partei mehr Stimmen der Frauen. Diese Tendenz hielt auch noch einige Jahrzehnte an.
Auch vom passiven Wahlrecht machten Frauen seit der ersten Möglichkeit nach der Einführung des Frauenwahlrechts Gebrauch. In Summe ließen sich 115 Frauen für den Einzug in die Konstituierende Nationalversammlung aufstellen, keine der Frauen erhielt jedoch ein Mandat. Trotz der Einführung des Frauenwahlrechts waren Frauen in der Politik zunächst nicht sehr stark vertreten.
Seit den 1980er-Jahren hat sich die aktive Mitwirkung von Frauen in der Politik kontinuierlich erhöht.
Das allgemeine Frauenwahlrecht wurde in Österreich am 12. November 1918 eingeführt. Damit erhielten Frauen das Recht, sich an Wahlen aktiv und passiv zu beteiligen. Die Einführung des Frauenwahlrechts war Ergebnis eines langen politischen Umbruchs, der zum Ende der Monarchie und zur Gründung der Ersten Republik führte.
Bei der ersten Wahl nach der Einführung des Frauenwahlrechts lag die Wahlbeteiligung unter den wahlberechtigten Frauen bei 82,10 Prozent und bei den wahlberechtigten Männern bei 86,98 Prozent.
Das Frauenwahlrecht wurde nach seiner Einführung zu einem festen Bestandteil des politischen Lebens in Österreich. Neben der Rolle als Wählerin übernahmen Frauen auch zunehmend Rollen als gewählte politische Vertreterinnen. Die Entwicklung des österreichischen Frauenwahlrechts spiegelt die Forderung nach Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen wider.
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