Was ist die steirische Landtagswahl in der Steiermark und warum ist sie wichtig?
Alle fünf Jahre findet die Steiermark-Wahl statt. Die gewählten Abgeordneten bilden den Landtag und dieser wählt die Landesregierung. In der Verantwortung der Landesregierung liegt die Umsetzung von Landesgesetzen. Die Landtagswahl Steiermark hat daher eine sehr große regionale Bedeutung. Sie ist entscheidend dafür, wie sich die politische Landschaft in der Steiermark gestaltet.
Die Steiermark-Wahl hat auch nationale Auswirkungen, denn sie dient als Indikator für die politische Stimmung im Land. Erfolge oder Verluste bestimmter Parteien in der Steiermark können auf nationaler Ebene ähnliche Entwicklungen widerspiegeln. Die Zusammensetzung des steirischen Landtages kann auch die Koalitionsbildung auf Bundesebene beeinflussen.
Historischer Rückblick: frühere Landtagswahlen in der Steiermark
Beim Blick auf die vergangenen Landtagswahlen in der Steiermark werden große Veränderungen in der politischen Landschaft in diesem Bundesland deutlich.
Die erste Landtagswahl der Zweiten Republik fand in der Steiermark im Jahr 1945 statt. Die SPÖ war zur damaligen Zeit die dominierende Partei. Schnell entwickelte sich die ÖVP jedoch zur zweiten starken politischen Kraft in der Steiermark.
Ende der 1980er-Jahre gewann die FPÖ an Bedeutung und erreichte bei der Steiermark-Wahl 1991 über 15 % Stimmenanteil. So formten ÖVP (26 Mandate), SPÖ (21 Mandate) und FPÖ (9 Mandate) den Landtag in der Steiermark.
1995 schafften es das LIF (Liberales Forum) und die Grünen mit je 2 Mandaten in den steirischen Landtag, die ÖVP und SPÖ waren mit je 21 Mandaten und die FPÖ mit 10 Mandaten vertreten.
Bei der nächsten Landtagswahl musste die SPÖ große Verluste hinnehmen, auch das LIF war nicht mehr im Landtag vertreten. Die ÖVP blieb stimmenstärkste Partei.2005 legte die SPÖ 9,4 Prozentpunkte zu und wurde mit 41,67 % stimmenstärkste Partei. ÖVP und FPÖ mussten große Verluste in Kauf nehmen. Die KPÖ erreichte durch ein Stimmenplus von 5,31 Prozentpunkten insgesamt 6,34 % der Stimmen. Dieses Ergebnis veränderte viel in der steirischen Bundesregierung: Nach mehreren Jahrzehnten politischer Dominanz der VP in der Steiermark gab es einen Machtwechsel hin zur SPÖ. Landeshauptfrau Waltraud Klasnic der ÖVP musste ihr Amt an Franz Voves (SPÖ) übergeben. Die FPÖ war nicht mehr im Landtag vertreten, dafür schaffte die KPÖ den Einzug.
Von 2005 auf 2010 konnte die FPÖ ihren Stimmenanteil mehr als verdoppeln (10,66 %). SPÖ und ÖVP blieben weiterhin stimmenstärkste Parteien.
Seit 2015 besteht der steirische Landtag aus 48 Abgeordneten, er wurde um 8 Mandate verkleinert. Bei dieser Landtagswahl erreichte die FPÖ einen Stimmenanteil von 26,76 % und lag damit nur knapp hinter ÖVP (29,29 %) und SPÖ (29,45 %).
Landtagswahl Steiermark 2019
Die Landtagswahl 2019 war eine vorgezogene Wahl, bei der insgesamt sechs Parteien aufgestellt waren. Die Wahlbeteiligung war mit 63,46 % so gering wie nie zuvor.
Die steirische Landtagswahl 2019 brachte folgendes Wahlergebnis:
- Die ÖVP erzielte einen Stimmenanteil von rund 36,05 %. Damit konnte die ÖVP unter Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer ihre Position als stärkste Partei behaupten.
- Die SPÖ unter Landeshauptmann-Stellvertreter Michael Schickhofer erreichte einen Stimmenanteil von 23,2 % und blieb trotz Verlusten die zweitstärkste Partei in der Steiermark.
- Die FPÖ musste die stärksten Verluste hinnehmen und kam auf einen Stimmenanteil von 17,49 %. Im Vergleich zur vorherigen Landtagswahl war das ein Rückgang von fast 10 Prozentpunkten.
- Die Grünen konnten Zugewinne verzeichnen und erreichten einen Stimmenanteil von 12,08 %.
- Die KPÖ erreichte einen Stimmenanteil von 5,99 % und konnte damit leicht zulegen.
- Die NEOS schafften mit einem Stimmenanteil von 5,37 % erstmals den Einzug in den steirischen Landtag.
Nach der Wahl bildeten die Steirische Volkspartei und die SPÖ Steiermark eine Koalition, um im Landtag eine Regierungsmehrheit zu erreichen.
Landtagswahl Steiermark 2024
Am 24. November entscheiden die steirischen Bürger:innen, wer die 48 Abgeordneten im steirischen Landtag werden. Einer aktuellen Umfrage zufolge werden FPÖ, KPÖ und NEOS Zuwächse verzeichnen und die ÖVP, SPÖ und die Grünen müssen mit Verlusten rechnen.
Bei der Steiermark-Wahl 2024 setzen einige Parteien auf Themen wie Bildung, Gesundheit und Umwelt. Auch das Ankurbeln der steirischen Wirtschaft stellen einige Parteien in den Mittelpunkt. Welchen Ansatz die Parteien in diesen Bereichen verfolgen und wie sie sie verbessern wollen, kann im jeweiligen Wahlprogramm eingesehen werden.
Wer ist bei der Landtagswahl in der Steiermark wahlberechtigt?
Bei der Landtagswahl in der Steiermark sind alle österreichischen Staatsbürger:innen wahlberechtigt, die:
- am Wahltag mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben.
Wichtig: Um wählen zu können, muss man im Wähler:innenverzeichnis einer steirischen Gemeinde als Wähler:in verzeichnet sein. Das geht für österreichische Staatsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark automatisch. Ob eine Eintragung in einem Wähler:innenverzeichnis besteht, kann auf der Gemeinde oder auch online abgefragt werden.
Wahlverfahren und Stimmauszählung
Die Landtagswahl in der Steiermark basiert auf den sechs Wahlgrundsätzen: Die Wahl muss allgemein, gleich, unmittelbar, persönlich, frei und geheim erfolgen. Gewählt werden die 48 Mitglieder des steirischen Landtages nach dem Verhältniswahlrecht.
Die Steiermark ist in vier Wahlkreise unterteilt: Graz und Umgebung, Weststeiermark, Oststeiermark und Obersteiermark. Die Ermittlung der Sitze im Landtag erfolgt nach einem zweistufigen Verfahren entsprechend dem prozentualen Stimmenanteil der Parteien. Im ersten Verfahren wird auf der Ebene der vier Wahlkreise die Methode von Hagenbach-Bischoff angewandt. Im zweiten Verfahren, das auf Landesebene erfolgt, wird für die Umrechnung der Stimmen in Landtagssitze die Methode nach D’Hondt angewandt.
Eine landesweite Prozenthürde, wie zum Beispiel bei der Nationalratswahl, gibt es nicht. Für den Einzug in den Landtag benötigt eine Partei im ersten Verfahren in einem der vier Wahlkreise mindestens ein Grundmandat.