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Der Stimmzettel ist ein ganz wichtiges Element jeder österreichischen Wahl. Denn darauf markieren die Wähler:innen ihre bevorzugte Partei und ihre:n bevorzugte:n Kandidierende:n. Wie aber schaut ein Stimmzettel aus und worauf ist beim Ausfüllen zu achten?
Der Stimmzettel ist ein amtliches und offizielles Dokument, das nach ganz bestimmten Kriterien standardisiert erstellt wird. Diese Kriterien sind gesetzlich geregelt und finden sich in der jeweiligen Wahlordnung. Der amtliche Stimmzettel muss für alle Bürger:innen genau gleich sein. Heute übernimmt der Stimmzettel eine wichtige Rolle im demokratischen Prozess, da er es den Wähler:innen ermöglicht, ihre politische Präferenz geheim auszudrücken. Der Stimmzettel ist sowohl Teil der Wahl vor Ort – in der Wahlbehörde – als auch Bestandteil der Briefwahl.
Die Anfänge des Stimmzettels sahen jedoch anders aus: Er konnte auch einfach per Hand geschrieben sein, und zwar auf einem selbst mitgebrachten Papier. Der erste amtliche Stimmzettel wurde bei der Konstituierenden Nationalversammlung im Jahr 1919, der ersten allgemeinen und gleichen Wahl für alle Staatsbürger:innen, verwendet.
Damit die abgegebene Stimme zählt, ist es wichtig, den Stimmzettel korrekt auszufüllen. Aber wie füllt man einen Stimmzettel richtig aus? Wir haben eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt:
Schritt 1:
Man sucht auf dem Stimmzettel die bevorzugte Partei und/oder die bevorzugte Kandidatin bzw. den bevorzugten Kandidaten.
Schritt 2:
Man kreuzt den Kreis neben der Partei bzw. der Person, die man wählen möchte, an.
Zur Info: Das Kreuz ist das gängigste Zeichen beim Ausfüllen des Stimmzettels, aber auch andere Zeichen wie ein Häkchen oder ein Strich sind erlaubt.
Schritt 3:
Für eine Vorzugsstimme trägt man den Namen der gewünschten Person oder die betreffende Reihungsnummer an der dafür vorgesehenen Stelle ein.
Schritt 4:
Dann faltet man den Stimmzettel so, dass nicht sichtbar ist, wie gewählt wurde.
Fehler können aber immer passieren. Damit man weiß, worauf man beim Ausfüllen achten muss, zählen wir hier die häufigsten Fehler, die beim Ausfüllen passieren, auf:
Ob Nationalratswahl, Europawahl oder Landtagswahl – ein Stimmzettel ist bei jeder Wahl notwendig. Bei den meisten österreichischen Wahlen sind ausschließlich amtliche Stimmzettel zulässig. Nichtamtliche Stimmzettel besitzen in den meisten Fällen keine rechtliche Gültigkeit.
Es gibt jedoch eine Ausnahme und das sind die Gemeinderatswahlen in Niederösterreich. Denn die Niederösterreichische Gemeinderatswahlordnung sieht auch die Verwendung von nichtamtlichen Stimmzetteln vor. Das sind Stimmzettel, die nicht von der offiziellen Wahlbehörde, sondern beispielsweise von den politischen Parteien selbst erstellt und den Wähler:innen im Zuge des Wahlkampfes ausgehändigt werden. Die nichtamtlichen Stimmzettel sind in diesem Fall bereits vorausgefüllt und können bei der Wahl im Wahllokal verwendet werden. Nichtamtliche Stimmzettel können aber auch von den Wähler:innen selbst erstellt werden.
Obwohl es auch für nichtamtliche Stimmzettel einige Vorgaben bei der Erstellung gibt, bringen sie in der politischen Wahlpraxis einige Nachteile:
Ein amtlicher Stimmzettel muss eindeutig ausgefüllt werden und ganz klar vorgegebene Anforderungen erfüllen. Ist das nicht der Fall, ist er ungültig. Gründe, warum ein amtlicher Stimmzettel als ungültig eingestuft wird, sind:
Wer im Wahllokal auf dem Stimmzettel versehentlich den falschen Kandidaten bzw. die falsche Kandidatin ankreuzt, kann sich beim Wahlpersonal einen neuen Stimmzettel holen. Wichtig ist, dass man den Fehler vor der endgültigen Stimmabgabe bemerkt. In die Wahlurne wirft man ausschließlich den korrekt ausgefüllten Stimmzettel ein. Den fehlerhaft ausgefüllten Stimmzettel gibt man einfach dem Wahlpersonal zurück.
Ja, in Österreich kann man seinen Stimmzettel auch per Post einreichen. Dazu muss man rechtzeitig eine Wahlkarte beantragen. Das kann man online, schriftlich oder mündlich machen. Sobald man die Wahlkarte erhalten hat, füllt man den Stimmzettel aus und gibt ihn in das beigelegte blaue Kuvert. Zusätzlich unterschreibt man die beigelegte eidesstattliche Erklärung und gibt sie gemeinsam mit dem verschlossenen blauen Kuvert in das beigelegte weiße Rücksendekuvert. Das Rücksendekuvert kann man dann kostenlos per Post aufgeben.
Wenn man am Wahltag keinen amtlichen Stimmzettel erhalten hat, sollte man sich umgehend an das Wahlpersonal vor Ort wenden und einen Ersatzstimmzettel von der Wahlbehörde fordern.
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