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Was bringt ungültig wählen?

Bei jeder Wahl werden ungültige Stimmen abgegeben. Diese werden im Wahlergebnis nicht berücksichtigt und in der Wahlstatistik separat aufgeführt. Dieser Artikel erklärt, welche Auswirkungen ungültige Stimmen haben und wann ein Stimmzettel ungültig ist.

Inhaltsverzeichnis

    Was bedeutet eine ungültige Stimmabgabe?

    Einige wahlberechtigte Bürger:innen wählen bei politischen Wahlen ungültig. Das bedeutet, der Stimmzettel wird als ungültig gewertet und nicht ins Wahlergebnis miteinbezogen. 

    Gründe, ungültig zu wählen


    Einige Wähler:innen entscheiden sich bewusst dafür, ungültig zu wählen. Das kann verschiedene Gründe haben: 

    • politische Unzufriedenheit
    • Protest gegen das Wahlsystem
    • fehlende politische Kenntnis

    Eine ungültige Stimme ist jedoch nicht immer gewollt. Stimmzettel werden auch unklar oder falsch ausgefüllt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Markierungen nicht eindeutig oder außerhalb der vorgesehenen Felder gesetzt werden. Fehler bei der Stimmabgabe führen somit ebenso zu einer ungültig abgegebenen Stimme.

    Wann ist ein Stimmzettel ungültig?

    Um eine Stimme werten zu können, muss der Stimmzettel nach den gesetzlichen Bestimmungen ausgefüllt werden. Der Stimmzettel muss eindeutig gekennzeichnet sein und der Wähler:innenwille muss klar hervorgehen. 

    Eine Stimme ist gültig, wenn: 

    • der Kreis neben der Kurzbezeichnung der Partei mit einem Zeichen versehen wird. Das kann ein Kreuz, Häkchen, Strich oder irgendein anderes Zeichen sein, 
    • der Kreis jener Partei, die gewählt wird, frei bleibt. Die Kreise aller anderen Parteien werden durchgestrichen oder 
    • kein Kreis gekennzeichnet ist, jedoch ein Parteikürzel oder eine Listennummer eindeutig gekennzeichnet ist. 

    Um eine Vorzugsstimme zu vergeben, kann entweder der Name oder die Reihungsnummer des:der Kandidierenden laut Parteiliste eingetragen werden. 

    Außerdem ist eine Stimme nur gültig, wenn der korrekte amtliche Stimmzettel der jeweiligen Wahl verwendet wird. Andere Stimmzettel dürfen nicht verwendet werden. Auch darf der Stimmzettel nicht wesentlich beschädigt sein, die Wahlabsicht des Wählers:der Wählerin muss erkennbar sein.

    Beispiele für gültige Stimmzettel:

    • Der:die Wähler:in setzt auf dem amtlichen Stimmzettel ein Kreuz im vorgesehenen Kreis neben dem Parteikürzel. Der gleichen Partei gibt er:sie eine Vorzugsstimme und trägt dazu den Namen des:der bevorzugten Kandidaten:Kandidatin ein.
    • Ein:e Wähler:in verwendet ein Häkchen, um den Kreis zu kennzeichnen. Daneben zeichnet er:sie auch noch ein Smiley-Gesicht.
    • Ein:e Wähler:in setzt bei einer Partei ein Kreuz, gibt die Vorzugsstimme jedoch Kandidierenden einer anderen Partei. In diesem Fall ist der Stimmzettel für die jeweilige Partei gültig, nur die Vorzugsstimme wird nicht gewertet und ist ungültig.

    Beispiele für ungültige Stimmzettel:

    • Ein:e Wähler:in setzt bei keiner Partei ein Zeichen, trägt jedoch eine Reihungsnummer ein, die es in dieser Liste nicht gibt.
    • Ein:e Wähler:in setzt bei zwei Parteien ein Kreuz.
    • Ein:e Wähler:in streicht auf dem Stimmzettel alle Parteien bis auf eine durch.
    • Einen Teil des Stimmzettels reißt er:sie unabsichtlich ab, sodass zwei ganze Parteirubriken fehlen. Dadurch ist nicht erkennbar, welche Partei der:die Wähler:in wählen wollte.

    Ob eine Stimme als ungültig oder gültig gewertet wird, entscheidet die jeweilige Wahlbehörde. Sie ist für die Organisation der Wahl, Überwachung des Wahlprozesses, Auswertung der Wahlergebnisse, Entscheidung über Ungültigkeit von Stimmen und die Veröffentlichung der Wahlergebnisse zuständig.

    Auswirkungen von ungültigen Stimmen

    Ungültige Stimmen beeinflussen das Wahlergebnis nicht, da sie bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden. Die Anzahl der ungültigen Stimmen wird explizit angeführt, jedoch getrennt vom amtlichen Wahlergebnis. 

    Obwohl ungültige Stimmen keinen direkten Einfluss auf das Wahlergebnis haben, können sie als Indikator für Unzufriedenheit mit dem politischen System dienen. 

    Ungültig wählen vs. nicht wählen

    Wer ungültig wählt, nimmt an der jeweiligen Wahl zwar teil, die Stimme wird aber nicht gewertet. Wer nicht wählt, nimmt an der jeweiligen Wahl gar nicht teil und gibt auch keine Stimme ab. Der:die Wähler:in enthält sich somit seiner:ihrer Stimme.

    Die Gründe für eine Stimmenthaltung können ähnlich sein wie jene, ungültig zu wählen – ein bewusster Protest gegen das politische System oder zu wenig Informationen über die Parteien und Kandidierenden. Auch Desinteresse an der Politik kann ein Grund sein, nicht wählen zu gehen.

    Wahlbeteiligung in Österreich und Ländervergleich

    Bei den letzten Nationalratswahlen in Österreich im Jahr 2019 lag die Wahlbeteiligung bei 75,6 %. Das heißt, etwa drei Viertel der wahlberechtigten Bevölkerung haben an der Wahl teilgenommen. Im Langzeitvergleich ist das die zweitniedrigste Wahlbeteiligung bei einer Nationalratswahl. Über 90 % betrug die Wahlbeteiligung bei den NR-Wahlen von 1945 bis 1986. 1990 sank sie erstmals auf 86,1 %. Obwohl das Wahlrecht in Österreich ein lang und hart erkämpftes Recht ist, sinkt die Wahlbeteiligung bei NR-Wahlen seit Beginn der Zweiten Republik.  

    Im internationalen Vergleich, bei dem die Wahlberechtigung auf Bundesebene in 44 Ländern analysiert wurde, liegt Österreich auf Platz 13. Die höchste Wahlbeteiligung verzeichnet Luxemburg (89,66 %), dicht gefolgt von den Färöerinseln (89,42 %) und Belgien (88,38 %). Schlusslicht bildet Rumänien (31,95 %), danach folgen Bulgarien (39,11 %) und die Schweiz (45,12 %).

    Die Anzahl der ungültigen Stimmen bei einer Wahl zum Nationalrat wird seit 1999 aufgezeichnet. Ungültige Stimmen gab es bei der Nationalratswahl 2019 in Summe 58.223. Das sind knapp 7.271 mehr als bei der NR-Wahl 2017. Die meisten ungültigen Stimmen gab es im Jahr 2008 mit insgesamt 103.643.

    Häufig gestellte Fragen

    Ein Stimmzettel ist in Österreich ungültig, wenn der Wähler:innenwille nicht klar hervorgeht und die Markierungen nicht eindeutig sind. Beispielsweise wenn in mehreren Kreisen ein Zeichen gesetzt wird. Auch ein leerer Stimmzettel ist ungültig. Wird ein anderer und nicht der amtliche Stimmzettel der jeweiligen Wahl verwendet, ist die Stimme ebenfalls ungültig. 

    Nicht abgegebene Stimmen haben keinen Einfluss auf das Wahlergebnis. Sie zeigen jedoch auf, wie viele wahlberechtigte Bürger:innen bei einer Wahl keinen Gebrauch vom Wahlrecht nehmen.

    Wenn man sich unsicher ist, welche Partei gewählt werden soll, kann man sich über die politischen Standpunkte und Wahlprogramme der Parteien informieren. Nützliche Quellen sind die Websites der Parteien und Wahlveranstaltungen. Zudem kann man mit Kandidierenden, zum Beispiel der NEOS, auf Social-Media-Kanälen über politische Themen diskutieren. Darüber hinaus bieten Websites wie wahlkabine.at, Wahlswiper und wahlrechner.at hilfreiche Orientierungshilfen.

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