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Vorzugsstimmen in Österreich: ein umfassender Leitfaden

Vorzugsstimmen geben Wähler:innen die Möglichkeit, nicht nur eine Partei zu wählen, sondern zusätzlich direkt bestimmte Kandidat:innen zu unterstützen. Vorzugsstimmen drücken damit aus, welche Personen die Wähler:innen als politische Vertreter:innen haben möchten.

Inhaltsverzeichnis

    Was sind Vorzugsstimmen?

    Vorzugsstimmen sind Stimmen, die Wähler:innen favorisierten Kandidat:innen geben können. Diese Vorzugsstimmen gibt es zusätzlich zur Stimme für eine Partei laut Parteilisten. 

    Bei der Nationalratswahl können insgesamt drei Vorzugsstimmen abgegeben werden: eine auf Regionalebene (erstes Vermittlungsverfahren), eine auf Landesebene (zweites Ermittlungsverfahren) und eine dritte auf Bundesebene (drittes Ermittlungsverfahren). 

    Auf den Parteilisten haben alle Kandidierenden einen vorab festgelegten Listenplatz. Erhält ein:e Kandidat:in ausreichend Vorzugsstimmen, kann sich der Listenplatz laut Parteiliste ändern und der:die Kandidat:in rückt in der Reihenfolge nach oben. Je weiter oben der:die Kandidat:in in der Parteiliste ist, desto höher ist die Chance, ein Mandat zu bekommen. 

    Wie viele Vorzugsstimmen sind nötig?

    Um auf den Parteilisten weiter vorne gereiht zu werden, ist eine gewisse Anzahl an Vorzugsstimmen notwendig. 

    Bei der Nationalratswahl werden alle abgegebenen Stimmen in einem dreistufigen Ermittlungsverfahren ausgezählt und in Mandate umgewandelt. Die erforderliche Anzahl von Vorzugsstimmen unterscheidet sich je nach Stufe des Ermittlungsverfahrens bzw. je nach Wahlkreis:

    Erstes Ermittlungsverfahren: Regionalebene

    Auf dieser Ebene benötigt ein:e Kandidat:in 14 % der Vorzugsstimmen der Parteiwähler:innen, um auf der Regionalparteiliste vorgereiht zu werden. 

    Zweites Ermittlungsverfahren: Landesebene

    Für die Vorreihung auf der Landesparteiliste muss ein:e Kandidat:in mindestens 10 % der Vorzugsstimmen der Wähler:innen der betreffenden Partei erzielen. Alternativ werden so viele Vorzugsstimmen benötigt, wie die errechnete Wahlzahl für dieses Ermittlungsverfahren beträgt.  

    Drittes Ermittlungsverfahren: Bundesebene

    Ein:e Kandidat:in muss mindestens 7 % der Vorzugsstimmen der Wähler:innen seiner bzw. ihrer Partei erhalten, um auf der Bundesparteiliste vorgereiht zu werden. 

    Bei der EU-Wahl ist die Vergabe einer Vorzugsstimme ebenfalls möglich. Ein:e Kandidat:in muss mindestens 5 % der Vorzugsstimmen der betreffenden Partei erhalten, um vorgereiht zu werden.

     

    Die Bedeutung von Vorzugsstimmen bei Wahlen

    Vorzugsstimmen können für das Wahlergebnis einer Partei sehr entscheidend sein. Denn durch Vorzugsstimmen können Wähler:innen die Reihenfolge der Kandidat:innen auf der Parteiliste direkt beeinflussen. Je mehr Vorzugsstimmen ein:e Kandidat:in erhält, umso höher ist die Chance, vorgereiht zu werden. Das kann dazu führen, dass selbst Kandidierende, die laut Parteiliste sehr weit hinten gereiht sind, ein Mandat erhalten und damit die Wähler:innen als Abgeordnete im Parlament vertreten. Durch die Vergabe von Vorzugsstimmen entscheiden Wähler:innen, welche Kandidat:innen sie als politische Vertreter:innen wählen. 

    Vorzugsstimmen sind somit ein zentraler Bestandteil des österreichischen Wahlrechts. Sie geben den Wähler:innen die Möglichkeit, über die reine Parteiliste hinaus die Zusammensetzung des Parlaments aktiv mitzugestalten.

    NEOS und Vorzugsstimmen: unser Ansatz

    Wir NEOS wertschätzen Vorzugsstimmen als fundamentales Mittel, um die direkte Mitbestimmung im parlamentarischen Prozess zu stärken. Wir sorgen aktiv dafür, dass unsere Wähler:innen die Tragweite ihrer Wahlentscheidung verstehen und nutzen können. Durch gezielte Bildungskampagnen klären wir über die Funktionsweise und die strategische Bedeutung von Vorzugsstimmen auf. Unsere Initiativen umfassen sowohl Online-Plattformen zur interaktiven Aufklärung als auch öffentliche Diskussionsforen, die es Bürger:innen ermöglichen, sich direkt mit NEOS-Kandidat:innen auszutauschen und mehr über deren politische Agenda und Persönlichkeit zu erfahren.

    Erfahre mehr über unsere Events

    Häufig gestellte Fragen

    Wähler:innen können nicht nur einer Partei eine Stimme geben, sondern auch bestimmten Kandidierenden. Erhalten Kandidat:innen eine ausreichende Anzahl von Vorzugsstimmen, können sie in der Reihenfolge der Parteiliste nach oben rücken, es kommt somit zu einer Umreihung der Parteiliste. Je nach Anzahl der Vorzugsstimmen können auch Kandidat:innen mit einem niedrigen Listenplatz ein Mandat erhalten. 

    Vorzugsstimmen geben Wähler:innen die Möglichkeit, individuelle Präferenzen für einen bestimmten Kandidaten bzw. eine bestimmte Kandidatin zum Ausdruck zu bringen und die Zusammensetzung des Nationalrats aktiv mitzugestalten. 

    Erhält ein:e Kandidat:in ausreichend Vorzugsstimmen, kann er:sie ganz unabhängig vom Listenplatz laut Parteiliste einen Sitz im Parlament erhalten. Bekommen mehrere Kandidat:innen ausreichend Vorzugsstimmen, dann entscheidet die jeweilige Anzahl der Vorzugsstimmen darüber, wer vorgereiht wird. 

    Ja, Vorzugsstimmen können die Reihenfolge der Kandidat:innen auf der Parteiliste verändern. Ausschlaggebend dafür ist, wie viele Vorzugsstimmen die jeweiligen Kandidierenden auf Bundes-, Landes- und Regionalebene erhalten. Erreicht ein:e Kandidat:in die erforderliche Anzahl von Vorzugsstimmen, hat er:sie eine höhere Chance, in den Nationalrat gewählt zu werden.

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