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Abgeordnete im österreichischen Nationalrat:

Rollen, Rechte und Pflichten

Abgeordnete zum Nationalrat prägen die politische Entwicklung Österreichs maßgeblich. Auf nationaler Ebene sind sie die gewählten Vertreter:innen der Bürger:innen. Sie haben die Aufgabe, auf Basis der Interessen der Bürger:innen die österreichische Gesetzgebung zu gestalten. 

Was machen Nationalratsabgeordnete?

Die Aufgabe von Abgeordneten zum Nationalrat ist es, die Interessen der Wähler:innen im Parlament zu vertreten. Konkret passiert das durch folgende Aufgaben: 

  • Gesetzgebung: Nationalratsabgeordnete diskutieren Gesetzesvorschläge, bringen eigene Initiativen ein und stimmen über Gesetzesvorschläge ab. Durch diese Tätigkeiten gestalten die Abgeordneten die österreichische Politik. Sie sind somit das Bindeglied zwischen der Bevölkerung und der politischen Entscheidungsfindung.
  • Ausschussarbeit: Nationalratsabgeordnete arbeiten in verschiedenen Ausschüssen des Nationalrats mit. Das ermöglicht es, sich auf spezifische Themenbereiche zu spezialisieren und die vielen Arbeiten effektiv aufzuteilen.
  • Kontrolle der Regierung: Eine wichtige Aufgabe von Nationalratsabgeordneten ist es, die Regierungstätigkeiten zu überprüfen. Dazu überwachen sie die Arbeit der Regierung, stellen kritische Fragen, fordern Informationen an. Auch Untersuchungsausschüsse können eingesetzt werden.

Über die Ergebnisse dieser Arbeiten informieren die Abgeordneten die Bevölkerung. Das passiert beispielsweise über öffentliche Veranstaltungen oder über die Medien. Ein wichtiger Teil der Aufgaben im Nationalrat ist somit auch die Öffentlichkeitsarbeit. 

Die Aufgaben des Nationalrats ergeben sich durch die gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten. Diese sind sowohl im Bundes-Verfassungsrecht als auch im Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats festgelegt.

Wie werden Abgeordnete zum Nationalrat gewählt?

Die Abgeordneten zum Nationalrat werden in Österreich direkt von den wahlberechtigten Personen gewählt. Der Nationalrat wird alle fünf Jahre gewählt. Es kann jedoch auch vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode zu Neuwahlen, sprich vorgezogenen Wahlen kommen. 

Die Wahl erfolgt auf Basis des Verhältniswahlrechts, die Mandate werden proportional zu den erhaltenen Stimmen verteilt. Parteien erhalten Mandate also entsprechend ihres Stimmenanteils bei der Wahl. 

Insgesamt gibt es 183 Mandate zu vergeben. Um die Stimmen der Wähler:innen möglichst genau auf die Mandate umzurechnen, wird bei der Auszählung ein dreistufiges Verfahren angewandt. Dabei wird Österreich in Wahlkreise unterteilt: neun Landeswahlkreise und die wiederum in 39 Regionalwahlkreise. Die Auszählung der Stimmen und Verteilung der Mandate erfolgt im ersten Verfahren in den 39 Regionalwahlkreisen, im zweiten Verfahren in den 9 Landeswahlkreisen und im dritten Verfahren auf Bundesebene. 

Vor der Wahl erstellen die einzelnen Parteien sogenannte Parteilisten mit den Namen ihrer Kandidat:innen und festgelegten Reihungsnummern. Die Reihenfolge der Parteiliste ist ausschlaggebend dafür, wie die Mandate einer Partei zugewiesen werden. Die Wähler:innen können jedoch auch Vorzugsstimmen abgeben. Durch diese Vorzugsstimmen können selbst Kandidat:innen, die laut Parteilisten einen Listenplatz mit einer sehr hohen Reihungsnummer haben, vorgereiht werden und in den Nationalrat einziehen. 

 

Politische Immunität von Abgeordneten

Abgeordnete verfügen über politische Immunität. Das ist ein gewisser Schutzmechanismus, der dazu dient, das Mandat unabhängig ausüben zu können. Die politische Immunität besteht aus zwei Formen: 

Berufliche Immunität:
Nationalratsabgeordnete können für ihre Handlungen und Aussagen im Rahmen ihrer parlamentarischen Arbeit nicht strafrechtlich verfolgt werden. Dazu zählen beispielsweise Abstimmungen und Äußerungen im Parlament. Die berufliche Immunität soll sicherstellen, dass Abgeordnete frei und unabhängig arbeiten können, ohne Angst vor rechtlichen Konsequenzen haben zu müssen. Verantwortlich gemacht werden können sie für ihre parlamentarische Arbeit ausschließlich vom Nationalrat. 

Außerberufliche Immunität: 
Durch die außerberufliche Immunität sind Abgeordnete auch außerhalb ihrer politischen Arbeit vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt. Das heißt, sie können nicht ohne Zustimmung des Nationalrats wegen Straftaten verhaftet werden. Davon ausgenommen sind vorsätzlich begangene Straftaten, bei denen eine lebenslange oder mehr als dreijährige Freiheitsstrafe droht und bei denen sie auf frischer Tat ertappt wurden. Die außerberufliche Immunität ist immer wieder Teil politischer und öffentlicher Diskussion. 

NEOS-Abgeordnete im Nationalrat

Wir NEOS sind im Nationalrat mit 15 Sitzen vertreten. Diese Abgeordneten sind aktuell folgende Personen:

  1. Beate Meinl-Reisinger – NEOS-Vorsitzende, Klubobfrau
  2. Helmut Brandstätter – NEOS-Zukunftspartner, Sprecher für Außenpolitik, Forschung, Innovation und Technologie
  3. Sepp Schellhorn – NEOS-Sprecher für Tourismus, Kunst & Kultur
  4. Yannick Shetty – NEOS-Sprecher für Jugend, Integration, Sport, LGBTIQ+, Nachhaltige Entwicklung (SDG) und Lehre
  5. Gerald Loacker – Stv. Klubobmann, NEOS-Sprecher für Wirtschaft, Arbeit und Soziales sowie die Corona-Pandemie
  6. Michael Bernhard – NEOS-Sprecher für Umwelt & Klima, Familien, Volksgruppen
  7. Douglas Hoyos – NEOS-Generalsekretär, Vorsitzender im Rechnungshofausschuss
  8. Henrike Brandstötter – Mitglied im Erweiterten Bundesvorstand, NEOS-Sprecherin für Frauen & Gleichbehandlung, Medienpolitik
  9. Karin Doppelbauer – NEOS-Sprecherin für Budget, Finanzen, Energie, Landwirtschaft und den ländlichen Raum
  10. Fiona Fiedler – NEOS-Sprecherin für Menschen mit Behinderungen, Gesundheit und Pflege
  11. Stephanie Krisper – NEOS-Sprecherin für Inneres, Asyl, Migration und Volksanwaltschaft
  12. Martina Künsberg Sarre – NEOS-Sprecherin für Bildung und Wissenschaft
  13. Johannes Margreiter – NEOS-Sprecher für Justiz, Mobilität, Senior:innen, Bauten und Wohnen
  14. Niki Scherak – Stv. Klubobmann, NEOS-Sprecher für Verfassung & Menschenrechte
  15. Katharina Werner – NEOS-Sprecherin für Tierschutz und Konsumentenschutz

Häufig gestellte Fragen

Die Abgeordneten zum österreichischen Nationalrat werden von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern Österreichs gewählt. Jede wahlberechtigte Person hat das Recht, ihre Stimme bei den Nationalratswahlen abzugeben und damit die Zusammensetzung des Parlaments zu bestimmen.

Im österreichischen Nationalrat sitzen insgesamt 183 Abgeordnete. Diese werden durch die Nationalratswahlen bestimmt.

Tritt ein Abgeordneter bzw. eine Abgeordnete zum Nationalrat zurück, rückt die nächste Person auf der entsprechenden Parteiliste nach. Im öffentlichen Diskurs werden diese Abgeordneten auch als „Nachrücker:in“ bezeichnet. Das Nachrücken laut Parteiliste stellt sicher, dass die Sitzverteilung im Nationalrat weiterhin dem Wählervotum entspricht.

Die Abgeordneten zum Nationalrat können über die offizielle Seite des Parlaments oder die Partei-Websites abgerufen werden. Für welche Themen sich die NEOS-Abgeordneten einsetzen und Infos zu Kontaktmöglichkeiten gibt es auf: parlament.neos.eu/abgeordnete

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