Welche Arten von Wahlen gibt es?
In Österreich gibt es auf EU-, Bundes-, Landes- und Gemeindeebene fünf verschiedene Wahlen, an denen Bürger:innen teilnehmen können:
Wer ist zum Wählen berechtigt?
In Österreich ist prinzipiell jede und jeder Österreicher:in ab 16. Jahren berechtigt zu wählen. Die Kriterien für die aktive Wahlberechtigung unterscheiden sich jedoch je nach Wahl, das aktive Wahlalter von 16 Jahren gilt für alle allgemeinen Wahlen in Österreich. Wir haben den genauen Überblick, wer zum Wählen berechtigt ist:
Europawahl
- Österreicher:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich
- Auslandsösterreicher:innen
- EU-Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich
Nationalratswahlen
- Österreicher:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich
- Auslandsösterreicher:innen
Landtagswahlen
- Österreicher:innen mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland
- in NÖ, Sbg., Tirol und Vbg.: Auslandsösterreicher:innen, wenn vor der Wohnsitzmeldung im Ausland eine Wohnsitzmeldung im betreffenden Bundesland bestand
Gemeinderatswahlen und Bürgermeister:innenwahlen
- Österreicher:innen mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde
- EU-Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde
Wiener Gemeinderatswahlen
- Österreicher:innen mit Hauptwohnsitz in Wien
Wiener Bezirksvertretungswahlen
- Österreicher:innen mit Hauptwohnsitz in Wien
- EU-Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Wien
Bundespräsident:innenwahlen
- Österreicher:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich
- Auslandsösterreicher:innen
Welche Wahlsysteme gibt es?
Bei Wahlen können zwei verschiedene Verfahren zur Anwendung kommen: entweder die Persönlichkeitswahl oder die Listenwahl.
Kennzeichen einer Persönlichkeitswahl ist, dass die Wähler:innen ihre Stimme für bestimmte Personen abgeben können. Die Kandidat:innen werden somit direkt gewählt. Das ist beispielsweise bei Bürgermeister:innenwahlen der Fall.
Bei der Listenwahl in Österreich erstellen die politischen Parteien im Vorfeld einer Wahl eine Liste von Kandidat:innen in einer bestimmten Reihenfolge. Die Wähler:innen haben dann die Möglichkeit, für eine dieser Listen zu stimmen anstatt für einzelne Kandidat:innen.
Neben diesen beiden Verfahren, eine Wahl abzuhalten, gibt es noch zwei Systeme, um die Stimmen einer Wahl in Mandate umzuwandeln: das Verhältniswahlrecht und das Mehrheitswahlrecht.
Bei der Verhältniswahl werden die Mandate entsprechend dem Stimmenanteil auf die Parteien verteilt. Die Anzahl der erhaltenen Mandate steht also in direktem Verhältnis zum Anteil der erhaltenen Stimmen.
Bei der Mehrheitswahl steht ausschließlich ein:e Kandidat:in pro Partei zur Wahl. Der:die Kandidat:in mit den meisten Stimmen erhält das Mandat. In Österreich werden die Nationalratswahlen, EU-Wahlen und Gemeinderatswahlen nach dem Verhältniswahlrecht abgehalten. Das ist verfassungsrechtlich geregelt.
Die Grundsätze des Wahlrechts
Jede politische Wahl muss in Österreich den gesetzlich geregelten Wahlgrundsätzen entsprechen. Diese Grundsätze stellen sicher, dass die Wahlen fair und demokratisch ablaufen.
Folgende Wahlgrundsätze gelten laut Bundes-Verfassungsgesetz in Österreich:
- Allgemeines Wahlrecht: Alle österreichischen Staatsbürger:innen, die das Wahlalter erreicht haben, sind aktiv und passiv wahlberechtigt.
- Freies Wahlrecht: Bei der Stimmabgabe darf es keinen Zwang und keine Beeinflussung geben.
- Geheimes Wahlrecht: Die Stimmabgabe soll für die Öffentlichkeit und andere Personen nicht erkennbar sein.
- Gleiches Wahlrecht: Jede:r Wahlberechtige:r kann ihre:seine Stimme pro Wahl einmal abgeben und jede Stimme hat die gleiche Gewichtung.
- Persönliches Wahlrecht: Die Stimmabgabe muss persönlich erfolgen.
- Unmittelbares Wahlrecht: Die Wähler:innen wählen Abgeordnete direkt.
Aktives und passives Wahlrecht
Das österreichische Wahlrecht besteht aus einem aktiven und einem passiven Recht. Das bedeutet, dass wahlberechtigte Personen in Österreich wählen dürfen (aktives Wahlrecht) und bei Wahlen selbst kandidieren können (passives Wahlrecht).
Während das vorgeschriebene Mindestalter für das aktive Wahlrecht 16 Jahre ist, unterscheidet sich das Mindestalter zur Ausübung des passiven Wahlrechts je nach Wahlart.
Kann man vom Wahlrecht ausgeschlossen werden?
Möglich ist ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht in Österreich, sofern die betreffende Person aufgrund einer Straftat rechtskräftig zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde. Der Ausschluss vom Wahlrecht beruht jedoch immer auf einer Entscheidung des Strafgerichts. Der:die Richter:in muss die jeweiligen individuellen Umstände der Person miteinbeziehen. Es kommt somit nicht automatisch zu einem Ausschluss vom Wahlrecht. Die Bestimmungen zum Ausschluss vom Wahlrecht sind gesetzlich geregelt.