Wir NEOS stellen im EU-Parlament Weichen für Europas Energiezukunft
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Alle Österreicher:innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind in Österreich aktiv wahlberechtigt. Das bedeutet, sie können an politischen Wahlen teilnehmen und ihre Stimme abgeben. Die Stimmabgabe kann persönlich am Wahltag im zuständigen Wahllokal oder per Briefwahl erfolgen. Für die Briefwahl ist eine Wahlkarte erforderlich, die rechtzeitig vor der Wahl beantragt werden muss.
Jede Wahl in Österreich basiert auf Wahlgrundsätzen, die im Bundes-Verfassungsgesetz festgelegt sind. Demnach muss in Österreich jede Wahl allgemein, gleich, unmittelbar, persönlich, frei und geheim erfolgen.
Um zu ermitteln, wie sich die Mandate bei einer Wahl verteilen, gibt es in Österreich zwei Systeme: das Verhältniswahlrecht und das Mehrheitswahlrecht. Das Verhältniswahlrecht ist darauf ausgerichtet, die Mandate im Parlament proportional zur Verteilung der Wähler:innenstimmen zu vergeben. Der Nationalrat, die Gemeinderäte und die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in Österreich nach dem Verhältniswahlrecht gewählt.
Das Wahlrecht ermöglicht Österreicher:innen, an EU-Wahlen, Nationalratswahlen, Bundespräsident:innenwahlen, Landtagswahlen sowie Gemeinderats- und Bürgermeister:innenwahlen teilzunehmen. In Österreich können wahlberechtigte Personen somit auf unterschiedlichen Ebenen politische Vertreter:innen wählen.
Die Wahlen finden in Wahllokalen statt, die in der Regel in öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Gemeindeämtern untergebracht sind. In einem Wahllokal können Wähler:innen am Wahltag ihre Stimme persönlich abgeben. Alternativ gibt es die Möglichkeit der Briefwahl, die es Wähler:innen ermöglicht, ihre Stimme mittels Wahlkarte vorab per Post abzugeben.
Personen, die nicht in der Lage sind, ein Wahllokal aufzusuchen, können ihre Stimme mittels der sogenannten fliegenden Wahlbehörde abgeben. Diese besondere Wahlbehörde besucht Wahlberechtigte direkt vor Ort. Das kann beispielsweise ein Krankenhaus sein, eine Wohnung oder ein Pflegeheim. Voraussetzung ist, dass die wahlberechtigte Person bettlägerig, nicht gehfähig oder nicht transportfähig ist. Für den Besuch der Wahlkommission muss ein Antrag gestellt werden, zusätzlich muss eine Wahlkarte beantragt werden.
Bei der Stimmabgabe im Wahllokal muss in Österreich bei jeder Wahl ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen und per Briefwahl zu wählen. In diesem Fall ist kein persönliches Erscheinen im Wahllokal erforderlich. Die Wahlkarte dient als Identifikation und ermöglicht es den Wähler:innen, ihre Stimme ortsunabhängig abzugeben.
Eine elektronische Stimmabgabe außerhalb und innerhalb des Wahllokals ist in Österreich bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten in Diskussion. Bisher kann das Wählen über das Internet bei politischen Wahlen jedoch nicht angewandt werden. Ein Grund dafür sind die hohen Sicherheitsanforderungen, da Manipulationen oder Hackerangriffe die Integrität der Wahl gefährden könnten. Auch muss bei einem E-Voting sichergestellt werden, dass der Wahlprozess transparent, nachvollziehbar und für alle zugänglich ist. Zudem erfordert eine digitale Stimmabgabe eine Verfassungsänderung, für die eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat notwendig ist.
Die Wahllokale haben am jeweiligen Wahltag zu bestimmten Öffnungszeiten geöffnet. Innerhalb dieser Zeit kann die Stimmabgabe vor Ort erfolgen. Je nach Ort und Sprengel können die Öffnungszeiten der Wahllokale variieren. Die ersten Wahllokale öffnen um 6.00 Uhr morgens. Gesperrt werden die meisten Wahllokale um 16.00 oder 17.00 Uhr.
Bei einer Wahl wählst du eine bestimmte Partei oder eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten. Du hast bei Wahlen also die Möglichkeit, aus vielen verschiedenen Parteien diejenige auszuwählen, die deine Ansichten und Interessen am besten vertritt. Um herauszufinden, welche Partei am besten zu deiner politischen Ansicht passt, kannst du dich im Rahmen der jeweiligen Wahlprogramme über die Ziele und Ideen der Partei informieren.
In Österreich sind alle Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und die österreichische Staatsbürger:innenschaft haben, wahlberechtigt. Zusätzlich verfügen Auslandsösterreicher:innen, also Österreicher:innen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, über ein aktives Wahlrecht in Österreich. EU-Bürger:innen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, sind bei EU-Wahlen und Gemeinderatswahlen wahlberechtigt.
Eine allgemeine Wähler:innenregistrierung für alle Bürger:innen gibt es in Österreich nicht. Jede Gemeinde führt in Österreich eine Wähler:innenevidenz und eine Europa-Wähler:innenevidenz. Die Gemeinde trägt jede Person in die Wähler:innenevidenz bzw. in die Europa-Wähler:innenevidenz ein, die:
Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden somit automatisch in die Wähler:innenevidenz und die Europa-Wähler:innenevidenz eingetragen. Österreicher:innen mit Hauptwohnsitz im Ausland und EU-Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich müssen einen Antrag stellen, um in die Wähler:innenevidenz bzw. Europa-Wähler:innenevidenz eingetragen zu werden. Die Eintragung ist zehn Jahre lang aufrecht.
Eine Wahlkarte ermöglicht es Wähler:innen, an einer Wahl teilzunehmen, auch wenn sie am Wahltag verhindert sind oder aus anderen Gründen nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können. Die Stimme geben Wähler:innen mit einer Wahlkarte per Briefwahl ab.
Um in Österreich an der Briefwahl teilzunehmen, muss eine Wahlkarte beantragt werden. Das ist online, schriftlich per E-Mail oder Fax an die Gemeinde sowie persönlich bei der zuständigen Gemeinde möglich.
Nach Erhalt der Wahlkarte kann sofort die Stimmabgabe erfolgen und der Stimmzettel ausgefüllt werden. Das Wahlkuvert kann im Anschluss an die Stimmabgabe postalisch aufgegeben oder am Wahltag in ein Wahllokal gebracht werden. Zu beachten ist, dass eine Wahlkarte bis spätestens am Wahltag bei der zuständigen Behörde eingelangt sein muss.
In Österreich muss die Stimmabgabe persönlich und geheim erfolgen. Es ist somit nicht möglich, eine bevollmächtigte Person wählen zu lassen. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen sowie Menschen mit einer Sinnesbehinderung können sich bei der Stimmabgabe von einer Person unterstützen lassen, wenn ihnen das Ausfüllen des Stimmzettels ohne fremde Hilfe nicht zugemutet werden kann. Die Begleitperson kann selbst bestimmt werden und muss dem:der Wahlleiter:in bestätigt werden.
In Österreich ist eine elektronische Stimmabgabe bisher nicht möglich, da sie große Anforderungen an Sicherheitsaspekte stellt und zudem im Einklang mit den Wahlgrundsätzen stehen muss. Es gibt jedoch die Möglichkeit der Briefwahl, bei der Wähler:innen ihre Stimme per Post abgeben, wenn sie am Wahltag verhindert sind oder aus anderen Gründen nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können.
Bevor Wähler:innen im Wahllokal ihre Stimme abgeben können, müssen sie sich mit einem Ausweis identifizieren. Dazu ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis erforderlich. Das kann beispielsweise ein Reisepass, ein Personalausweis, ein Führerschein oder ein Studierendenausweis sein.
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