Definition eines Mandats
Ein Mandat ist ein politischer Auftrag der Wähler:innen an die Abgeordneten, sie im Nationalrat zu vertreten. Durch das Mandat kann der Mandatsträger bzw. die Mandatsträgerin im Namen der Wähler:innen handeln und politische Maßnahmen umsetzen. Ein Mandat ist also ein politisches Amt, das die Abgeordneten aufgrund einer Wahl erhalten haben. Abgeordnete werden deshalb auch als Mandatare und Mandatarinnen bezeichnet.
Arten von Mandaten: freies und Direktmandat
In Österreich gibt es ein freies Mandat und ein Direktmandat.
Das freie Mandat betrifft die parlamentarische Arbeit und gewährleistet die Unabhängigkeit und Autonomie der Abgeordneten bei der Ausübung ihrer politischen Funktionen. Es bedeutet, dass Abgeordnete unabhängig von Parteiinteressen oder Weisungen handeln können. Sie sind somit nicht an Aufträge oder Anweisungen gebunden. Das freie Mandat betont die persönliche Verantwortung der Abgeordneten gegenüber ihren Wähler:innen und ist im Bundes-Verfassungsgesetz geregelt.
Im Vergleich dazu betrifft das Direktmandat die Zuteilung der Sitze im Parlament anhand der Wählerstimmen einer Nationalratswahl. Es wird durch eine direkte Wahl im ersten Vermittlungsverfahren der Nationalratswahl, den 39 Regionalwahlkreisen, erzielt. Um ein Direktmandat zu erhalten, muss die betreffende Partei die Landeswahlzahl erreichen.
Rechte und Pflichten von Mandatar:innen
Mandatar:innen haben die Pflicht, die Interessen der Wähler:innen im Nationalrat zu vertreten. Dazu haben sie Aufgaben der Gesetzgebung zu erfüllen. Das heißt, Mandatar:innen bringen Gesetzesvorschläge ein, diskutieren Gesetzesentwürfe und stimmen über neue Gesetze ab. Für einfache Bundesgesetze muss mindestens ein Drittel der Mandatare und Mandatarinnen anwesend sein. Zum Beschluss dieser Gesetze wird die einfache Mehrheit benötigt. Um Bundesverfassungsgesetze zu beschließen, braucht es eine Zweidrittelmehrheit, wobei mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein muss. Die Gesetzgebung übt der Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat aus. Auch Volksbefragungen oder Volksabstimmungen können von Mandatar:innen angesetzt werden.
Abgeordneten kommt gegenüber der Regierung und deren Verwaltung außerdem eine Reihe an Kontrollrechten zu. So können Mandatar:innen beispielsweise parlamentarische Anfragen stellen, Untersuchungsausschüsse einsetzen sowie Minister:innenklagen oder ein Misstrauensvotum einreichen.
Ebenso haben die Abgeordneten Rechte in Bezug auf die Vollziehung, sprich die Anwendung der Gesetze. So haben die Mandatar:innen beispielsweise gewisse Zustimmungs- und Genehmigungsrechte, wenn es um den Abschluss von Staatsverträgen geht.
Abgeordnete haben außerdem das Recht auf berufliche und außerberufliche Immunität. Die berufliche Immunität schützt Abgeordnete vor strafrechtlicher Verfolgung für Äußerungen und Handlungen, die sie während ihrer politischen Arbeit ausführen. Dadurch soll die freie Meinungsäußerung bei der parlamentarischen Tätigkeit sichergestellt werden. Die außerberufliche Immunität schützt sie auch außerhalb ihrer politischen Tätigkeit vor Strafverfolgung, es sei denn, der Nationalrat hebt diese auf.
Die Rechte und Pflichten von Mandatar:innen definieren somit klar, wie Abgeordnete zum Nationalrat die Politik Österreichs gestalten können. Zudem stellen sie die Funktionsfähigkeit des Parlaments sicher. Die Rechte und Pflichten von Nationalratsabgeordneten sind gesetzlich festgelegt. Dafür gibt es zwei Rechtsgrundlagen, zum einen das Bundes-Verfassungsgesetz und zum anderen das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats.