Wie funktioniert die EU-Wahl?
Europawahl Leitfaden 2024
Am 9. Juni 2024 wählen Österreichs Bürger:innen die österreichischen Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Mit ihrer Stimme entscheiden sie, wie sich das Europäische Parlament zusammensetzt. Durch diesen demokratischen Wahlprozess können Bürger:innen Einfluss auf die politische Ausrichtung der EU nehmen. In diesem Leitfaden erklären wir, wie die EU-Wahl (Europawahl) funktioniert.
Was genau ist die Europawahl?
Bei der EU-Wahl wählen die EU-Bürger:innen die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Damit ist die Europawahl eine Direktwahl. Die Bürger:innen entscheiden durch die Teilnahme an der Wahl, wer sie auf EU-Ebene vertritt. Die EU-Wahl findet alle fünf Jahre statt. Termin für die nächste EU-Wahl in Österreich ist der 9. Juni 2024.
Warum ist die EU-Wahl wichtig?
Durch die Direktwahl der Abgeordneten bestimmten die EU-Bürger:innen selbst, wie sich das Europäische Parlament (EP) zusammensetzt. Da das Europäische Parlament wichtige Aufgaben im Bereich der EU-Gesetzgebung erfüllt und damit die Interessen der EU-Bürger:innen vertritt, ist die Europawahl ein ganz wichtiges demokratisches Element der EU-Politik.
Wie läuft die Europawahl ab?
Der Wahlprozess umfasst verschiedene Schritte und beginnt mit der Ankündigung des Europawahltermins und endet mit der Auszählung der Stimmen und Verteilung der Sitze im Europäischen Parlament. Wir erklären den Ablauf der EU-Wahl genau:
- Wahlankündigung: Die Regelungen zum Wahltermin sind im EU-Wahlakt festgelegt. Aufgrund der fünfjährigen Legislaturperiode des EP, muss die EU-Wahl alle fünf Jahre stattfinden. Der Termin für die diesjährige Europawahl wurde bereits am 22. Mai 2023 durch den Rat der EU bestätigt. Wann die Wahl in welchem Mitgliedsland stattfindet, wird auf nationaler Ebene entschieden. In Österreich finden EU-Wahlen immer an einem gesetzlichen Feiertag oder Sonntag statt. Als Termin wurde für Österreich deshalb Sonntag, der 9. Juni 2024 festgelegt.
- Kandidat:innenaufstellung: Um bei der Europawahl kandidieren zu können, muss ein Wahlvorschlag eingebracht werden.
Dieser muss entweder:- von mindestens drei Mitgliedern des Nationalrates,
- von mindestens einem österreichischen Mitglied des Europäischen Parlaments oder
- in Form einer Unterstützungserklärung von mindestens 2.600 Personen unterstützt werden.
Auch müssen kandidierende Personen wahlberechtigt und 18 Jahre oder älter sein. Welche Kandidat:innen bei der Europawahl für eine Partei antreten, entscheiden die Parteimitglieder selbst. Nach der Auswahl werden die Kandidat:innen in einer bestimmten Reihenfolge aufgestellt. So entsteht die Liste der Kandidat:innen für die Europawahl einer Partei.
- Wahlkampf: Jede Partei oder kandidierende Person erstellt ein spezielles Wahlprogramm. Mit verschiedenen Kampagnenaktivitäten stellen die Kandidat:innen ihr Programm für die EU-Wahl vor, um die Wähler:innen zu überzeugen.
- Wahltag: Wahlberechtigte Bürger:innen Österreichs können am 9. Juni in einem Wahllokal am Ort ihres Hauptwohnsitzes wählen. Sind sie am Wahltag nicht am Hauptwohnsitz, können sie auch eine Wahlkarte beantragen und per Briefwahl teilnehmen oder in einem anderen Wahllokal wählen. Bei der Europawahl können die Bürger:innen einem:einer bestimmten Kandidat:in auch eine Vorzugsstimme geben. Im Anschluss an die Wahl werden die Stimmen ausgezählt, um die Verteilung der Sitze im Europäischen Parlament zu bestimmen.
Wer ist bei der EU-Wahl in Österreich wahlberechtigt?
Wahlberechtigt bei der Europawahl sind in Österreich folgende Personen:
- österreichische Staatsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich oder im Ausland
- nicht österreichische EU-Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich
Zusätzlich müssen diese Personen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter von 16 Jahren (am Wahltag)
- kein Wahlausschließungsgrund aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung
Zu beachten ist, dass österreichische Staatsbürger:innen mit Hauptwohnsitz im Ausland einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz bei der zuständigen Gemeinde in Österreich stellen müssen, um wahlberechtigt zu sein. Der Antrag kann postalisch, per E-Mail oder per Telefax direkt an die Gemeinde geschickt werden.
Nicht österreichische EU-Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich müssen für eine Wahlberechtigung ebenfalls einen Antrag stellen. Dieser ist direkt bei jener Gemeinde einzubringen, bei der in Österreich der Hauptwohnsitz besteht.
Wie wird gewählt?
Die Europawahlen folgen bestimmten Prinzipien: Sie müssen allgemein, direkt, frei und geheim ablaufen. Und noch etwas gilt für die EU-Wahl: In allen Mitgliedstaaten wird das Verhältniswahlrecht angewandt. Das heißt, dass die Mandate verhältnismäßig nach der Verteilung der Wähler:innenstimmen vergeben werden. Je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Sitze erhält sie im Parlament. Ziel des Verhältniswahlrechts ist, dass die Sitze in dem Verhältnis zugeteilt werden, in dem auch abgestimmt wurde.
Einige Bereiche der Europawahl sind nicht einheitlich für alle Mitgliedstaaten vorgeschrieben. Dazu zählt beispielsweise die sogenannte Sperrklausel. Das ist eine Regelung, die festlegt, dass eine Partei eine bestimmte Mindestanzahl an Stimmen erreichen muss, um in ein Parlament einzuziehen.
Einige Länder sehen eine Sperrklausel vor, so auch Österreich. In Österreich beträgt die Sperrklausel 4 Prozent. Um in das Europäische Parlament einziehen zu können, müssen Parteien mindestens 4 Prozent der gültigen Stimmen erhalten.
Wie viele Europaabgeordnete werden gewählt?
Bei der nächsten EU-Wahl im Juni 2024 werden insgesamt 720 Abgeordnete des Europäischen Parlaments gewählt. Die Mitgliederzahl des EP erhöht sich bei der diesjährigen EU-Wahl aufgrund demografischer Veränderungen in einigen Mitgliedstaaten somit von 705 auf 720. In Summe darf die Anzahl der Abgeordneten 750 plus Präsident:in nicht überschreiten.
Wie viele Mitglieder wählt Österreich?
Österreich wählt bei der Europawahl insgesamt 20 Abgeordnete. Die Anzahl der Sitze, die Österreich im Europäischen Parlament hat, erhöht sich durch die EU-Wahl somit um eine:n Abgeordnete:n.
Die genaue Verteilung der Sitze auf die Mitgliedstaaten hängt von der Bevölkerungsgröße des Landes ab. Länder mit einer hohen Bevölkerungszahl haben mehr Sitze als bevölkerungsarme Länder. Dabei gilt jedoch das Prinzip der degressiven Proportionalität, das bedeutet, dass kleinere Länder im Verhältnis zur Bevölkerungszahl etwas mehr Sitze pro Einwohner:in haben als bevölkerungsstarke Länder. So hat Deutschland, als bevölkerungsreichstes Land Europas, beispielsweise 96 Abgeordnete. Das ist die maximale Zahl an Abgeordneten, die pro Land möglich ist. Malta, Luxemburg und Zypern haben trotz geringer Bevölkerungszahl je 6 Abgeordnete, was die Mindestanzahl an Abgeordneten im EP ist.
Was passiert nach der EU-Wahl?
Nachdem die 720 Abgeordneten gewählt wurden, ist der erste gemeinsame Arbeitsschritt die Konstituierung des neuen Europäischen Parlaments. Dazu treffen sich alle Abgeordneten zur konstituierenden Sitzung. Bei dieser Sitzung passiert Folgendes:
Die Abgeordneten schließen sich zu Fraktionen mit ähnlichen politischen Ansichten zusammen. Jede:r Abgeordnete kann sich einer Fraktion anschließen, kann aber auch fraktionslos bleiben. Eine Fraktion muss mindestens 23 Abgeordnete beinhalten, die in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten gewählt wurden.
Aus der Mitte des Europäischen Parlaments wählen die Abgeordneten den Präsidenten bzw. die Präsidentin und Vizepräsident:innen. Zusätzlich werden auch Quästor:innen bestimmt, die für die Verwaltungs- und Finanzaufgaben zuständig sind.
Unsere NEOS-Position
Wir NEOS sind der Meinung, dass Europa durch die EU gestärkt wird und somit auch Österreich stärkt!
Das Europäische Parlament ist das Herzstück der Demokratie in der EU, das Gesetze gestaltet, den Haushalt prüft und die EU-Institutionen kontrolliert – alles im Sinne der Bürger:innen. Es sorgt für Transparenz, repräsentiert durch Direktwahl die Stimme der Menschen und ermöglicht es ihnen, aktiv an der Formung Europas teilzuhaben. Deine Stimme und dein Engagement sind entscheidend, damit das Europäische Parlament weiterhin als starkes Organ der Demokratie agieren kann!
Schau dir unsere Programmpunkte an und informiere dich darüber, wie wir gemeinsam für ein gestärktes Europa sorgen können!
Die NEOS-Spitzenkandidat:innen für die EU-Wahl 2024
Vision und Tatendrang für Europa
Unsere Spitzenkandidat:innen sind das dynamische Team, das Europa mit kühnem Elan in eine blühende Zukunft führen wird. Sie verkörpern unsere Werte von Freiheit, Fortschritt und Gerechtigkeit und sind bereit, diese in die Tat umzusetzen.
Gemeinsam bilden Helmut und Anna eine Front, die mit Mut und Weitsicht die europäischen Ideale in die Zukunft trägt. Sie sind die Stimmen, die für ein vereintes, starkes und freies Europa eintreten. Mit ihnen an der Spitze sind die Vereinigten Staaten von Europa kein ferner Traum, sondern eine greifbare Zukunft, in der jede und jeder Einzelne zählt.
Helmut Brandstätter
Helmut Brandstätter, ein erfahrener Journalist und Abgeordneter, ist der Spitzenkandidat von NEOS für die EU-Wahl 2024. Er sieht Europa als geeintes Projekt, das er während seiner Karriere intensiv erlebt hat, und betont die Bedeutung von Reformen, um die EU handlungsfähig zu machen. Brandstätter setzt sich für die Stärkung der Sicherheit, europäische Verteidigungszusammenarbeit und beschleunigte Beitrittsprozesse ein, um die EU weiterzuentwickeln.
Anna Stürgkh
Anna Stürgkh, auf dem zweiten Listenplatz von NEOS, betrachtet die Europäische Union als das mutigste Projekt des 20. Jahrhunderts. Ihr persönliches Engagement für ein starkes Europa wurde durch den Brexit und die damit verbundenen Verluste in ihrem Leben verstärkt. Sie setzt sich für mutige Reformen ein, um populistischem Nationalismus entgegenzuwirken und die EU für die Zukunft zu rüsten. Stürgkh engagiert sich besonders für eine handlungsfähige EU, Reformen aus der Conference on the Future of Europe und zukunftsweisende Themen wie Umweltschutz und eine gemeinsame Asylpolitik, inspiriert von ihrer Verantwortung als frisch gebackene Mutter.
Häufig gestellte Fragen
Die Europawahl 2024 findet in Österreich am 9. Juni statt.
Bei der EU-Wahl werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Abhängig von der Bevölkerungsgröße entsendet jedes EU-Mitgliedsland eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten ins Europäische Parlament. Österreich hat ab der EU-Wahl 2024 20 Sitze im EP.
In Österreich dürfen alle österreichischen Staatsbürger:innen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, an der EU-Wahl teilnehmen. Auch EU-Bürger:innen, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben, sind bei der Europawahl wahlberechtigt.
Ja, Personen, die sich am 9. Juni 2024, dem EU-Wahltag, nicht am Hauptwohnsitz aufhalten, können an der EU-Wahl mittels Briefwahl teilnehmen.